15
Verwalterin(villica), die beide aus der Mitte der Sklaven erwählt wurden, in späterer Zeit auch noch ein besonderer Rechnungsführer(procurator), der zugleich die Ober- aufsicht über den Verwalter auszuüben hatte.¹⁰) Der Prokurator, dessen Titel den kaiserlichen Beamten nachgebildet war, gehörte den Freigelassenen an. Auf grossen, hauptsächlich den kaiserlichen Gütern, fand sich noch ein dispensator für die Kassen- führung und ein tabularius für die Listenführung.
Ein verständiger Herr suchte zum Verwalter frühzeitig einen mit klarem Verstande und gesundem Körper begabten Jüngling aus und liess ihn in den verschiedenen Zweigen der Landwirtschaft durch alte erfahrene Knechte, Gärtner und Schäfer aus- bilden, häufig ihn auch im Lesen, Schreiben und Buchführen unterrichten.“)„Wer anderen befehlen will, sagt Columella,„muss selbst jede Arbeit aufs beste verrichten können. Nichts ist thörichter als zu meinen, Landbau könne ein jeder ohne Unter- weisung verstehen-. Gewöhnlich wurde dem Verwalter sein Amt im Alter von dreissig Jahren übertragen, damit seine Mitsklaven ihn nicht seiner Jugend wegen verachteten. Der Herr begegnete ihm mit Wohlwollen, besprach die Arbeit mit ihm und fragte ihn nach seiner Meinung. Er übertrug es ihm, in seiner Abwesenheit den Gottesdienst zu verrichten und den Haus- und Feldgöttern(Laren) Opfer darzubringen, auch darauf zu sehen, dass die Feiertage in der richtigen Weise gehalten und nicht durch verbotene Arbeit entheiligt wurden.“) Um die Anhänglichkeit des Verwalters zu sichern, wurde ihm häufig eine Mitsklavin zum Weibe gegeben und ihm gestattet, eigenes Land und etwas Vieh zu besitzen. Auf diese Art bildeten sich Sklaven- familien, die wegen ihrer Tüchtigkeit und Treue sehr geschätzt wurden.— Columella beschreibt uns das ldeal eines Verwalters: Er ist der Erste am Morgen, der Letzte am Abend, ein Vorbild der Mässigkeit füf das Gesinde. Früh steht er auf, treibt das allzeit faule Knechtvolk zur Arbeit; auf dem Felde ermuntert er die Fleissigen, straft die Faulen und erbarmt sich der UÜbermüdeten. Abends lässt er alle vor sich hergehen, Zählt, wie ein Hirte seine Herde, ob keiner fehle, achtet darauf, dass alle ihre Mahlzeit bekommen, ehe er selbst sich sättigt. In den Viehställen übt er strenge Aufsicht, er verwahrt die Schlüssel der Speicher, verschliesst und verteilt Kleider, Decken und Schuhwerk der Knechte. Unerwartet zählt er Gerätschaften und Kleidungsstücke nach, lässt alles rechtzeitig ausbessern, jedem Arbeiter übergiebt er sein Eisenzeug. Niemals verborgt er Saatkorn an Nachbarn, läuft nicht zur Stadt, es sei denn durchaus nötig, jederzeit ist er bereit, seinem Herrn Rechenschaft abzulegen.¹*) Gegen Freunde des Herrn ist er zuvorkommend und bewirtet sie, wenn sie das Gut besuchen. Er ist nicht vertraulich, aber auch nicht hart gegen das Gesinde, er richtet lieber sein Augenmerk darauf, ihm die Möglichkeit zu nehmen, Böses zu thun, als hinterher die
46) Col. I. 6. l. 7.
¹z) Cato V. Varro l. 17. Col. Xl. 1.
**) Cato V. 3 will, dass der Verwalter am Herde, wo von frommen Familien täglich geopfert wird, sowie bei den Kapellen der Kreuzwege(compita) den Laren die Opferspende darbringt. Besonders wurde das Fest der Compitalien von den Landleuten feierlich begangen. Columella betont, dass der Verwalter nur im Auftrage des Herrn opfern darf. Er giebt eine genaue Anweisung, welche Arbeiten an Feiertagen erlaubt und welche verboten sind.
¹9) Varro IJ. 22 verlangt, dass der Verwalter ein geschriebenes Verzeichnis des gesamten Inventars habe, von dem der Herr das Duplikat in der Stadt hat.


