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das Regenwasser sich sammelte. Hier wurden die vom Felde kommenden Ochsen getränkt, hier badeten Ferkel und Gänse. In dem äusseren Gehege befand sich ebenfalls stehendes Wasser, welches zu häuslichen Verrichtungen, u. a. Zum Pinweichen der Lupinen, Waschen u. dergl. benutzt wurde. Ein Brunnen mit gutem Trinkwasser durfte auf dem Gehöfte nicht fehlen; Cisternen wurden, wenn Quellwasser nicht nahe war, zum Ersatz angelegt.— Die Römer kannten mehrere Umzäunungen(tutela) des Gutshofs: eine natürſiche grüne Hecke(sepimentum naturale), einen durch Gerten verbundenen Lattenzaun(s. agreste), einen Graben mit Wall, besonders an Heer- strassen und Flüssen beliebt(s. militare), eine Mauer aus Bruchsteinen, Ziegeln oder Erde mit kleinen Steinen(s. fabrile.)“²) Um die Acker wurden als Grenzbezeichnung Fichten, Ulmen, Cypressen und andere Bäume gepflanzt, um lästige Zänkereien zwischen dem eigenen und dem Nachbargesinde zu vermeiden.““)
Die Bepflanzung der Ländereien richtete sich nach Lage und Bodenbeschaffen- heit. Der Landmann überschlug, welche Produkte er mit den geringsten Transport- kosten am besten verwenden konnte. War eine grosse Stadt in der Nähe, so legte er Veilchen- und Rosengärten an, zog seltene Früchte und feines Gemüse, kurz, solche Dinge, welche er mit Leichtigkeit auf dem Markte verkaufen konnte. Die Nähe eines Flussés ermöglichte es ihm, Getreide, Ol und Wein billig zu versenden.¹s) Nicht alle Nahrungsmittel baute er selbst, denn zuweilen war es vorteilhafter in der Nähe zu kaufen, was sich auf dem eigenen Boden schwer ziehen liess. Wie auf unseren grossen Gütern nicht selten industrielle Anlagen zu finden sind, so waren, wo es die Verhältnisse erlaubten, auf dem römischen Gute Webereien und besonders Ziegeleien häufig, die bei den billigen Arbeitskräften gute Einnahmen versprachen.
War der Besitzer des Gutes ein Bauer, so bearbeitete er den Acker selbst mit Hilfe seiner Familie. Gehörte er indessen einer vornehmen Familie an, so wurde es im Laufe der Zeit immer mehr Sitte, dass er selbst gar nicht mehr auf dem Gute thätig war, sondern alle Arbeiten den Sklaven überliess. An Stelle des Herrn und der Frau traten der Verwalter(villicus, in der Kaiserzeit auch actor genannt) und die
¹3) Varro J. 14.
¹⁴) Varro I. 15.
²⁵) Varro J. 16. Man sieht hieraus, dass sich schon im alten Rom, wenigstens am Ausgang der Republik und in der Kaiserzeit Ansätze des v. Thünenschen Gesetzes verfolgen lassen, nach welchem gewisse Erzeugnisse der Landwirtschaft mit Vorteil nur in der Nähe, andere nur in der Ferne vom Absatzort erzielt werden können. Zur Veranschaulichung seines Gesetzes, das von Roscher berichtigt und ergänzt wurde, nimmt von Thünen einen Staat an, der von der übrigen Welt durch undurchdringliche Wildnis geschieden ist. Er soll kreisrund, von gleich guter Bodenbeschaffenheit und ohne schiffbaren Strom sein. Die einzige, aber ziemlich grosse Stadt liegt im Mittelpunkte des Ganzen. Nach von Thünen wird die Landwirtschaft in diesem Staate in folgender Weise beschaffen sein: In dem ersten Kreise um die Stadt werden Blumen, Obst und Gemüse und andere Produkte gezogen, die keinen weiten Transport vertragen; der zweite Kreis hat das für die Stadt notwendige Holz hervorzubringen, Fruchtwechsel-, Feldgras- und Dreifelderwirtschaft folgen in den nächsten drei Ringen, Viehzucht, Fischerei und Jagd schliessen die Ringe, die von Urwald und Wüste um- geben sind. J. H. von Thünen, der isolierte Staat. 3. Aufl. Berlin 1875.
Wiskemann: Die antike Landwirtschaft und das v. Thünensche Gesetz(Preisschrift d. fürstl. Jablonowski- schen Gesellschaft, Leizig 1850), weist ausführlich nach, wie die Weltstadt Pom, das Herz des Staates, dem gewaltigen Organismus Leben und Bewegung lieh und von den GCliedern mannigfaltige und reichhaltige Nahrung erhielt.


