Aufsatz 
Der Feldbau der Römer
Entstehung
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Man kann nicht sagen, dass die vierzehn Bücher des Palladius, von denen Buch Il bis XII die monatliche Arbeit des Landmanns für das ganze Jahr behandeln, einen Fortschritt auf dem technischen Gebiete des Ackerbaus bedeuten. Palladius begnügt sich damit, die Ansichten der älteren Schriftsteller zusammenzustellen, ohne wesentlich neue Gesichtspunkte zu bringen. Die Landwirtschaft war in der Ent- wicklung stehen geblieben. Wie mit Ausnahme des Pfluges die Werkzeuge nicht vervollkommnet wurden, so hatte sich auch die Methode unverändert vom Vater auf den Sohn vererbt. Bei dem Mangel einer rationellen Bewirtschaftung musste der Acker immermehr zurückgehen, sodass ltalien, dessen Fruchtharkeit Varro begeistert preist, durchschnittlich nur noch das vierte Korn trug. Wo früher üppige Korn- felder sich ausbreiteten, entstanden Wiesengründe. Diesen für das Altertum ver- nängnisvollen Rückgang der Landwirtschaft kennzeichnet das letzte Werk, dessen wir noch zu gedenken haben.

Auf Veranlassung des Kaisers Constantinos Porphyrogenetos hat der Scholastiker Cassianus Bassus um die Mitte des zehnten Jahrhunderts Geoponica(ai sg 1εοοριτναν zXeTai) in zwanzig Büchern herausgegeben, eine Sammlung von Auszügen land- wirtschaftlicher Schriften der verschiedensten Länder, Zeiten und Culturstufen. Neben praktischen Anweisungen, die dem jungen Landwirte viel Wissenswertes bieten konnten, findet sich in diesem Werke eine Fülle von astrologischen Thorheiten und Bauernaberglauben, die den Wert dieser Aufzeichnungen verringern.

Wenn auch, wie wir sahen, bereits am Ausgang der römischen Republik der Ackerbau nicht mehr dem Staatswesen sein Gepräge aufdrückte, so war er doch in der älteren Zeit der Grundpfeiler der römischen Gemeinde, wie auch der übrigen ſtalischen Staaten gewesen. Der Schwerpunkt des Staates beruhte damals auf seiner kräftigen Bauernschaft, die den Kern des Gemeinwesens bildete. Auch als bereits fiandel und Gewerbe in Rom einen Aufschwung nahmen, ward doch dem Ackerbau im gesellschaftlichen und staatlichen Leben die erste Stelle eingeräumt. Wenn man bedenkt, aus welchen Bestandteilen die städtische Bevölkerung der älteren Zeit sich Lusammensetzte, so wird es verständlich sein, warum auch durch die Gesetzgebung den Bewohnern des flachen Landes eine bevorzugte Stellung gegeben wurde. Die städtischen Erwerbszweige lagen zum grossen Teil in den Händen Freigelassener, welche von ihren früheren Herren bei der Begründung ihres Geschäftes das erforder- liche Betriebskapital erhielten. Um zu verhüten, dass diese minderwertige Be- völkerung der Stadt Rom in den Volksversammlungen das entscheidende Wort sprach, wurde an Stelle der Abstimmung nach Köpfen, die nach Bezirken oder Tribus ein- geführt, von denen nur vier auf die Stadt, dagegen einunddreissig auf das Land kamen. Man versteht also, dass die Mitglieder der ländlichen Tribus sich für vor nehmer und wichtiger hielten, als die der städtischen.e) Der Bürger, welcher mit einem öffentlichen Makel behaftet war, wurde, wenn eine schriftliche Rüge im Bürger- verzeichnis nicht ausreichend erschien, aus einer ländlichen in eine städtische Tribus versetzt, wodurch sein Stimmrecht verschlechtert wurde. ¹¹)

flieraus erhellt, dass ein volles Verständnis des gesamten Kulturstandes,

¹⁰) Plinius XVIII. Z. ¹¹) Cellius, Noctes Atticae XV. 113.