Aufsatz 
Beobachtungen über den homerischen Sprachgebrauch / Johannes Classen
Entstehung
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Schüler, der bei den nöthigen Fähigkeiten einfach seine Pflicht erfüllt, innerhalb der festgesetzten Zeit von respective einem oder zwei Jahren die Reife für die folgende Klasse erreichen wird. Wer daher dennoch nach dem Urtheil der Lehrer zurückbleiben muss, hat den Grund davon entweder im Unfleiss oder in dem Mangel der nothwendi- gen Begabung für die Studien zu suchen, und wird in beiden Fällen in der Nothwen- keit, noch ein ganzes Jahr auf der unteren Stufe zurückgehalten zu sein, eine ernste Mahnung finden, über sich selbst und seine Zukunft nachzudenken.

Die Unterrichtssphären der einzelnen Klassen werden durch die Einführung der Jah- reskurse keine wesentliche Veränderung erfahren, sondern sich in der Hauptsache innerhalb der im Osterprogramm von 1823 und im Herbstprogramm von 1847 verzeichneten Gränzen halten. Abweichungen davon, wie sie sich für die besonderen Fächer, und namentlich für den historischen und mathematischen Unterricht ergeben werden, sind erst durch die Erfahrung selbst mit Sicherheit festzustellen. Gewiss aber wird für diesen, wie für den Unterricht in den neueren Sprachen durch die während eines längeren Zeit- raums ununterbrochene Continuität eine grössere Sicherheit und Festigkeit der Kenntnisse erreicht werden können. Für den Unterricht im Deutschen, wie in den alten Sprachen geben wir uns der Hoffnung hin, dass die Begründung des Wissens, welche die Auf- gabe der drei ersten Jahre des Gymnasiums ist, die Erweiterung, Einübung und Sicherung, welche wir besonders von Quarta und Tertia verlangen, und die freie und leichte Benutzung in der Lektüre und im eignen Gedankenausdruck nebst der Bildung des Urtheils und Geschmacks, wozu wir die Anforderung mit Recht an die beiden oberen Klassen stellen, durch die beschlossene Maassregel erleichtert und gefördert wer- den wird. Die nähere Ausführung des Einzelnen in Anwendung auf die besonderen Unterrichtsgegenstände und Klassen behalten wir einer späteren Mittheilung vor, die auf Erfahrungen und Resultate wird Bezug nehmen können.

Die öffentliche Progressionsfeierlichkeit wird dieser Einrichtung gemäss, ins künftige nur vor Ostern Statt finden, und mit ihr die früher bei der Herbstver- setzung gehaltene Prämienvertheilung verbunden sein. Ebenso werden derselben die öffentlichen Prüfungen, die bisher in den Herbst ſielen, unmittelbar voraufgehen; dagegen die bisher vor der Osternprogression üblichen und auch dieses Mal noch Statt findenden Prüfungen in den einzelnen Klassen von nun an an den Schluss des Sommersemesters verlegt werden; die Zeugnisse aber werden allen Schülern nach wie vor zu Ostern und Herbst ausgetheilt werden.

Der Uebergang, welcher gegenwärtig von der Anwendung der halbjährigen zu den einjährigen Lehrkursen eintritt, und daher schon im nächsten Herbste keine Ver- setzung mehr zulässt, hat es dem Lehrercollegium zur Pflicht gemacht, bei der diessmaligen Progression, so viel wie irgend thunlich, auch solche Schüler in die folgenden Klassen aufrücken zu lassen, welche nach der bisherigen Ordnung vielleicht erst zum Herbste die völlige Reife erlangt hätten, und nur diejenigen zurückzubehal- ten, denen ein ferneres Verweilen von einem Jahre nützlich und nothwendig sein wird.