Aufsatz 
Zur Geschichte des deutschen Bauernkriegs
Entstehung
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meister haben für die Sicherheit des Lagers und Aufstellung der Wachen Sorge zu tragen. Der Profoß, welchem zwei Trabanten, vier Steckenknechte und ein Nachrichter zugeteilt sind, hat die Aufrechthaltung der Lagerordnung zu überwachen und jeden Übertreter festzunehmen und den Hauptleuten und Räten anzuzeigen, eigenmächtig aber darf er niemand»vergewaltigen oder schatzen, er sei gaistlich, weltlich, Christen oder Juden.« Zum Wahrzeichen, daß man gegen jeden Uebelthäter ernstlich einzuschreiten gesonnen sei, wird sofort, wenn sich das Heer lagert, ein Galgen errichtet. Die Verpflegung des Heeres leiten zwei Proviantmeister, welche namentlich auf gerechte Verteilung der Lebensmittel zu achten haben. Doch werden hierüber manche Klagen laut.»Man helt uns«, schreiben die Mergentheimer nach Hause,»nit mit der provant wie die andern, vnd mir können kaint feil finden vmb vnser geld.« Außerdem wird noch ein Futter- meister erwäühnt, der nur solchen Futter geben soll, die»im futterzettel begriffen.« Jedes Fähn- lein hat seinen Beutemeister, welcher die Beute gleichmäßig austeilen soll, ohne jemand zu verkürzen oder zu übervorteilen. Die Kriegskasse ist zwei Pfennigmeistern unterstellt, sie sollen jederman zalung vnd gefallen machen für zerung vnd anders.« Es scheint indes vielmehr, als ob jeder auf eigene Kosten seine Verpflegung zu beschaffen hatte, so empfing von dem Mergent- heimer Contingent jeder Mann monatlich 4 Gulden Sold, also die Summe, welche ein Lands- knecht jener Zeit gewöhnlich erhielt. Auch die Stadt Rotenburg bezahlte ihre in das Bauern- lager zu Heidingsfeld delegierten Räte aus dem Stadtseckel; die größeren Orte wenigstens mußten für Verproviantierung und Ausrüstung ihres Contingents selbst sorgen. Dagegen wird ausdrück- lich bestimmt, daß die Fuhrknechte und Büchsenmeister vom gemeinen Haufen besoldet werden sollen. Wer in eigener Person beim Aufgebot nicht mitziehen will, kann für sich»ain andern gesessen fromen redlichen man« stellen, den er dann nach Übereinkunft aus eigener Tasche zu besolden hat, so zahlt ein Bauer aus Erlenbach seinem Stellvertreter auf 14 Tage 1 ½ Gulden. Diese Bestimmung stieß indes bei manchen Haufen auf Widerstand. Im Lager von Bildhausen setzten die Armeren die Aufhebung derselben durch, da Ungleichheit in dieser Beziehung der brüderlichen Liebe nicht entspreche. ¹)

Gegen die Anwerbung von Landsknechten verhielten sich die fränkischen Haufen im Anfange vollständig ablehnend; erst als die Sache eine ernstere Wendung nahm, dachte man daran Knechte zu werben und entsandte zu diesem Zwecke Hauptleute, ²) indes war es dazu be- reits zu spät. Über Aufgebot und Dauer des Dienstes enthält die Heeresordnung keine Be- stimmungen, doch ersehen wir aus andern Nachrichten, daß zunächst in der Regel der vierte Mann von den Heerbannpflichtigen, deren Zahl für jede Ortschaft festgesetzt war, ins Feld zog und wenigstens bei den fränkischen Haufen an vier Wochen bei der Fahne blieb, um dann durch ein anderes Aufgebot abgelöst zu werden.³) Die elsässischen Bauern sollten alle acht Tage ab- gelöst werden, damit»die jenen, so jetzund bey vns im huffen sint, auch anheim ziehen vnd die Wyber, Kinder vnd Güter versorgen mögent.«¹⁴) Von den oberschwäbischen Bauern sagt Thoman):»die pauren versamleten sich oft in iren legern, wen sy etlich tag bey ainandren waren, schicktent sy ain andren haim vnd muszten ander wider komen.« War Gefahr im Verzuge,

1) Stumpf I. c. 77.

²) Zweifel 454.

³) Vgl. Oechsle 174 ff.

*¹) Schreiber 70, Jahr 1525.

⁵³) Weissenhorner Historie bei Baumann, Quellen 64.