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Lagern, hatte eigene Hauptleute und Räte und seine eigene Kanzlei. An tüchtigen Feldschreibern war bei dem sich häufenden Umfang der Geschäfte bald großer Mangel und man faßte zuletzt den Beschluß eine Druckerei zu errichten zum Druck der Formulare für Aufmahnungsschreiben, Schutz- und Geleitbriefe u. s. w.,»dann unmeglich ist es, solichs alles neben andern gescheften außerhalb ains drucks mit der hand auszurichten, es wern dann mer schreyber vor der hand.«
Das Einvernehmen zwischen den beiden verbündeten Haufen scheint nicht immer das beste gewesen zu sein. Der fränkische Haufe glaubte Ursache zu der Beschwerde zu haben, daß die Odenwälder Ortschaften, die ihm zugeschworen, in ihre Brüderschaft zu dringen suchten, und unterstützte aus Eifersüchtelei dieselben bei der Belagerung nicht gehörig, weil sie im Verdacht standen, daß es ihnen nicht Ernst wäre mit der Belagerung, daß sie es vielmehr blos auf Geld ab- gesehen hätten und gern abziehen möchten. Zu dem Radicalismus Fl. Geyers wollten sich die Führer der Odenwälder überhaupt nicht verstehen, ihnen war es zunächst nur um verhaltung der zwelf artickel« zu thun, und Geyer sah mit Verachtung auf sie herab,»wes das fur ain volk im weinsperger hawfen were«, meinte er,»das wern am maisten zugeloffen buben.¹)
Die Feld und Lagerordnung ²) der fränkischen Bauern, welche sie sich im Lager zu Ochsenfurt gaben, erlaubt uns einen ziemlich genauen Einblick in den Geist, der diese Massen beseelte oder wenigstens beseelen sollte. Sie zerfällt in drei Abteilungen. Die erste, größtenteils eine Wiederholung der Mergentheimer Verordnungen, soll das allgemeine Verhalten der Manu- schaft regeln und zeugt von einem strengen sittlichen Ernst. Niemand soll bei den Haufen geduldet werden, der sich zu der Brüderschaft nicht verpflichtet hat, niemand ohne Erlaubnis des obersten Feldhauptmanns und der Räte das Heer verlassen. Täglich,»so oft es die Gelegenheit zugibt« soll Gottesdienst gehalten werden; ³) Gotteslästerung und Fluchen ist zu meiden; Völlerei im Essen und Trinken, sowie jedes Spiel ist verboten; unzüchtige Frauen sollen im Lager nicht geduldet werden; ¹) gegen Frauen, Jungfrauen, Witwen und Greise soll sich jeder ehrerbietig benehmen; keiner eigenmächtig auf Plünderung ausgehen, Mühlen und Pflüge sollen nicht beschädigt, Brunnen nicht verdorben werden.
Der zweite Teil enthält die eigentliche Heeresordnung, im ganzen den Landsknecht- ordnungen jener Zeit entsprechend, nur daß die Kriegsordnung der Bauern von einem entschiede- nen demokratischen Geiste durchweht ist. Alle Amter werden durch Wahl des gemeinen Haufens besetzt, jeder zu einem Amt Gewählte ist dem Haufen verantwortlich und kann jeder Zeit ab-
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Siegel des Bildhauser Haufens zeigt in einem Schild ein einfaches Kreuz, das sich auf blumigem Hügel erhebt, am oberen Rande zwei Bauernhalbstiefel, ohne Jahreszahl. Ein fünftes Sigel findet sich bei Georgii, Nach- richten von der Stadt und dem Markgraftum Ansbach 113: andreaskreuzweis nach links Dreschflegel, rechts Rechen, vertical darauf eine Forke, darüber eine Pflugschar. Darnach ist Eisenhards Angabe, daß die Bauern vor Würaburg in»irem sigel ain pflugschar, darneben vnd bey zwo haygabeln« geführt, zu berichtigen. Das Siegel des gaildorfer Haufens stellte nach Wagner l. c. 242 eine Sturmglocke dar, über welcher eine Wage schwebt. Zimmermann überträgt jene Embleme sonderbarer Weise auf die Fahnen der Bauern und läßt ihre Siegel noch die Umschrift führen:»Gottes Wort pleibt in Ewigkeit.«
¹) Zweifel 358, 395 u. 351.
²) Bensen 530 fl. Stumpf II, 44 ff.
²) Die Predigt geschah durch die Hauptleute und Räte, unter denen ja viele Pfarrer waren.(Vgl. die sog. Ordnung der rhein. Bauern.).
⁴) Eine nicht überflüssige Bestimmung, wenn man liest, dass dem gaildorfer Haufen»bei 200 Weiber nachliefen, ein liederlich Volk.«(Wagner l. c. 235.)


