11 Söldner. Das Bauernheer, welches bei Waldsee den Bündischen gegenüber lag, bestand aus etwa 10 000 Mann,»nichtz dann eytel seeknecht und ober und unterallgewisch knecht, wol gerust, als ich noch in kainem Krieg bey ainander gesehen hab.«¹)
Niemand darf sich aus dem Lager entfernen oder auf dem Marsche außer Reih und Glied gehen. Die Beute soll unter die Haufen gleichmäßig verteilt werden, jede willkürliche Plünde- rung wird untersagt, vor Uneinigkeit, Streit und Selbsthülfe gewarnt, übermäßiges Trinken und Gotteslästerung verboten. Die sogenannten Allgäuer Artikel tragen am Schluß noch die ernste Mahnung, daß es einer großen Sache gelte, wofür jedermann voll und ganz eintreten möge. „Item ir allerliebsten, wie ir vernumen hönt, das nemant zu hertzen vnd gedencken, was es sei vnd wohin es raiche, es ist nit ain fasnachtschimpf, das eraischt die große not vnd beschwert in gaistlichen vnd weltlichen sachen vnd vnser große gschwer vnd unleidenliche burde.«
Ausführlichere Aktenstücke besitzen wir über Ziel und Organisation der Volksbewegung in Ostfranken. Im Main- und Neckargebiet tritt die Revolution in ihr drittes Stadium, welches man füglich das politische nennen kann. Die kirchlichen und agrarischen Forderungen, wie sie die oberschwäbischen Bauern in den 12 Artikeln formuliert haben, werden größtenteils bei- behalten, aber es wird zugleich nach Maßgabe des»göttlichen und natürlichen Rechts« eine voll- ständige Umgestaltung des gesammten Organismus des Reiches ins Auge gefaßt, auf eine gänz- liche Vernichtung der Gebilde des Feudalismus auf socialem, kirchlichem und politischem Gebiete hingezielt, ein notwendiger Fortschritt im Gange der Revolution, da der angestrebten neuen Gesellschaftsordnung auch eine neue Gestaltung der Verfassung entsprechen mußte. Säcularisation der geistlichen Fürstentümer und Besitzungen im größten Umfang, vollständige Demokratisierung der Gerichte, Ablösung der Grundlasten, Verminderung der Steuern und Zölle, Münzeinheit, gleiches Maß und Gewicht, Verbot der Handelsgesellschaften, staatliche Regelung des gesammten Verkehrslebens in Handel und Wandel zum Schutz des wirtschaftlich Schwachen gegen den Starken— das etwa sind die weitausgreifenden Entwürfe, mit welchen man sich trug, Pläne von so überwältigender Kühnheit, daß man sich bei ihrer Betrachtung in ein anderes Zeitalter ver- setzt glaubt. In einem Aufmahnungsschreiben ²) eines der oberfränkischen Haufen wird sogar der Gedanke ausgesprochen, nur solchen Obrigkeiten zu Gehorsam verpflichtet zu sein,»die vns von got vnd ainer gantzen gemeinde erwelt vnd gekorn.« Überhaupt tritt in Franken die Er- hebung von Anfang an viel radikaler auf als im Gebiete des schwäbischen Stammes und förderte Auswüchse zu Tage, die lebhaft an gewisse Erscheinungen der französischen Revolution erinnern. Alle Adelsschlösser zu verbrennen war der Plan Florian Geyers; denn der Edelmann solle nicht mehr als eine Thüre haben wie der Bauer.»Seid geherzigt«, schreiben die beiden rotenburger Räte von Würzburg nach Hause,»alle rappennester(Schlösser) müssen zerstört, zerryssen, verprennt oder abgeprochen werden.« Die Adligen, die sich den Bauern anschlossen, sollten»sich des gemainen burger vnd bawren rechtens halten vnd nit mer sein, dann was ain ander gemainer mann tun soll« und nicht zu Pferde sitzen, sonderu zu Fuß mitziehen wie jeder andere Bauer. „Sie thäten«, sagt Hans Franck: ³)
¹) Bericht des markgräflichen Hauptmanns Wolfstein an den Markgrafen Casi mir bei Zwe ifel 232, Jörg 240. ) Stumpf, 1. c. 38. ³) Bauernkrieg reimweis beschrieben bei Georgii, Uffenheimsche Nebenstunden I, 141. Schwabach 1740.


