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ein Geschrey vnd dest fürter bei andern Unterthanen auch derglich Abfelligkeit vnd Unruhe brin- gen möchte« ¹). An dem guten Willen gegen die Bauern»on alle gnad und erbarmung«»mit Todschlag, Raub vnd Prande vorzugehen,»sie zu erstechen, erwirgen vnd sonst in ander Weg ernstlich strafen vnd kain erbarmung über sy haben« ²) fehlte es den Herren nicht, wohl aber vorläufig an den Mitteln ihre Absicht auszuführen. Man nahm daher seine Zuflucht zu Unter- handlungen. Die Bauern konnten aber nicht genug bekommen,»sy wolten zu fil, uff das letzst ward in zu litzel«, die Herren wollten nichts nachlassen. Bei dieser Stimmung mussten billige Vergleichsvorschläge natürlich erfolglos bleiben, es war eben beiden Parteien kein rechter Ernst mit dem Frieden. Und nun gehen die Bauern einen Schritt weiter, sie stellen an die Herren die Forderung ihre Ausprüche an sie rechtlich zu erweisen. Die Bauern von St. Blasien thun nach einem Gemeindebeschluß vom 24. November dem Abt kund ³):»sie habend sich entschlossen, daß sie ihm hinfür weder Zins, Stür, Gefäll noch Läß geben, auch kein Tagen thun wollen, er zaig ihnen dann darumb Brieff vnd Sigel vor einem gschwornen Notarien«. Also rechtlich soll nun der Streit ausgefochten werden, aber welches Recht oder Gericht soll entscheiden? Die Herren verlangen das Hof- oder Kammergericht, die Bauern mochten es indes ahnen, daß dabei für sie nicht allzu viel herauskommen werde.»Werend sy(die Bauern) in dem vermugen«, sagt Ulrich Schmid zu den Gesandten des schwäbischen Bundes,»das sy furo mit üch herren rechtstag verston möchtend, so dorfft es des alles nit.« Sie brauchten einen andern Rechtsboden, und den bot ihnen das Evangelium.
Die Revolution tritt damit in ihr zweites Stadium, dem historischen Recht der Herren stellte man das natürliche Recht, dem weltlichen Rechte der Romanisten die»götliche Juristerey« entgegen. Auf Grund des göttlichen Rechtes, dessen Quelle das Evangelium ist, fordert der»arme Mann« jetzt die Entledigung von seinen Lasten und beansprucht auf diesem Boden eine neue Ordnung der Gesellschaft aufzsubauen. Und in der That, wenn sich die Reformatoren für ihre Lehren und Neuerungen auf die Lehre Christi, wie sie im Neuen Testament nieder- gelegt sei, beriefen, wenn sie der depravierten historischen Kirche die Kirche der Apostel entgegenstellten, so lag die Folgerung nahe dem Zustand der Gesellschaft, wie er sich im Laufe der Jahrhunderte gebildet, das Evangelium der Liebe und das Leben der ersten Christen- gemeinden gegenüberzustellen, wo»keiner sagte von seinen Gütern, daß sie sein waren, sondern es war ihnen alles gemein, wo auch keiner war, der Mangel hatte«. Und in diesem Sinne legten denn auch zahllose Prädikanten den Bauern das Evangelium aus, und die Armen in Stadt und Land— sie hörten es gerne.»Nun«, glaubte der Bauer,»hab er einmal ursach seiner Beschwerung ledig zu werden«.»Da, da,« sprach ein Bauer zum andern ⁴),»das ist das recht Evangeli. Lueg, lueg, wie hant die alten Pfaffen gelogen und falsch geprediget, man sollt die Buben alle zu todt schlagen, wie hant sie vns also herrlich betrogen« u. s. w. So wurde dem Bauern die Ueberzeugung beigebracht, daß er laut des Evangeliums viel mehr zu fordern habe, als er je geahnt, seine Lage kommt ihm zum Bewußttsein, und auch die, welche bis dahin mit ihren Herren ganz zufrieden gewesen, finden nun auf einmal, daß sie»mit etlichen
¹) Schreiber 37.
²) Vgl. die bluttriefende»Instruction« Ferdinand's an die Commissarien zu Stockach bei Walchner und Bodent, Biographie des Truchsessen Georg III. Beilage VII. und Schreiber 141.
³) Schreiber 123, vgl. auch 132 Nr. 96 und 133 Nr. 97.
¹) Fridolin Sicher bei IIdefons v. Arx, Geschichten des Kantons St. Gallen II, 492.


