Aufsatz 
Hugo I. der Heilige, Abt von Cluny : 1. Teil
Entstehung
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namens Gauzbert die Abtei Moissac von dem Grafen Pontius von Toulouse, der sich dieselbe nach öffentlichem Rechte«(in fori iure, sollte hierfür nicht zu lesen sein:»in feudi iure« d. i. nach Erbrecht?) aus den Händen der Frankenkönige zu besitzen rühmt, um 30 000 Solidi gekauft, aber von Gewissensbissen gepeinigt verzichtet er unter der Bedingung, dass»fürder weder sein Lehens- herr Pontius, noch einer seiner Nachfolger das Recht habe die Abtei zu verkaufen oder als Lehen zu vergeben.« ¹) Und in der Bestätigungsurkunde sagt Pontius, dass er für alle Zeit die Ordination der Abtei dem Abt von Cluny und seinen Nachfolgern überlasse. ²) Die Wittwe dieses Pontius und ihr Sochn Raimund, der Held des ersten Kreuzzugs, übertragen im December 1066 zu Nimes die berühmte Abtei St. Gilles dem Abt Hugo,»dass die Aufsicht und Ordination der Aebte und Mönche in der Macht des Abtes Hugo und seiner Nachfolger stehe.« ³) Auf diese Weise kamen unter die Oberaufsicht des Abtes von Cluny noch die Abteien St. Martial zu Limoges, Vabres, Figeac, Maillezais, St. Jean-d'Angély, St. Cyprien und Monstierneuf zu Poitiers, Mozac in der Auvergne, Vezelai, St. Germain in Auxerre, St. Bertin.) Graf Eustachius von Boulogne und seine fromme Mutter Ida übergaben dem Abt von Cluny die Abteien St. Wulmar zu Boulogne und St. Michael zu Wast,?) Papst Gregor Padolirone in der Diöcese Mantua.) Diese Klöster hatten die freie Verwaltung ihrer Güter und standen nur in disciplinarischer Hinsicht unter der Oberaufsicht des Abtes von Cluny, der alsErzabt«(archiabbas) oder»Oberabt«(major abbas) namentlich darüber zu wachen hatte, dass geeignete Persönlichkeiten als veigentliche Aebte«(proprii abbates) an die Spitze derselben gestellt würden, ja in einigen dieser Klöster hatte er das Recht aus eigener Machtvollkommenbeit den Abt einzusetzen und, wenn es die Disciplin erheischte, auch ab- zusetzen. Im übrigen hatten sich die meisten dieser Klöster nur gezwungen der Oberherrschaft Cluny's gefügt. So waren die Mönche von Lézat bei Einführung der Reform»aus Furcht vor der Zucht mit den Urkunden und Privilegien und anderem Eigenthum der Kirche,« entflohen, ¹) die von Mozac überhäuften den Abt von Cluny bei seinem Erscheinen mit Schmähungen, nanuten ihn einen Verführer, Heuchler, Tyrannen und Eindringling,« ja einer drohte ihm die Augen aus- zustechen, wenn er Gelegenheit dazu fünde. ³) Die Mönche von St. Martial in Limoges haben ihr Schicksal in einer langen Klage der Nachwelt überliefert und beschuldigen die Cluniacenser, qass sie weder Bestechung noch blutige Gewalt gescheut, um sich»gegen alles göttliche und weltliche Recht, gegen die Kirchengesetze und Bullen der Päpste« in den Besitz des Ortes zu setzen.*) Aber sie liessen es nicht allein bei diesem schriftlichen Protest verwenden, sondern griffen das ihnen entrissene Kloster»wie Feinde« an und»dürsteten nach dem Blut« der aus Cluny gekommenen Mönche, verbrannten die Burg, bei der das Kloster lag, und steckten die Gebäude ringsherum in Brand. Selbst Damiani's Ansehen vermochte sie nicht zur Ruhe zu bringen. ¹⁰) Man qarf sich daher nicht wundern, dass diese Klöster jede Gelegenheit benutzten, um ihre alte Freiheit wieder zu erlangen. Noch Abt Hugo hatte darum manche Kämpfe zu bestehen. So latten die Mönche von St. Cyprien in poitiers ohne sein Vorwissen einen Abt gewählt, den berühmten Eremiten Bernhard von Tiron, und der Bischof von Poitiers hatte ihn consecrirt. Da wandten sich die Cluniacenser an Papst Paschal und derselbe verfügte, dass der also gewählte Abt dem Abt von Cluny Genugthuung leisten und das Kloster unter der Ordi- nation Cluny's bleiben solle. 11) Die Mönche von St. Jean-d'Angély weigerten sich den von

¹) Baluze III, 43. ²) Baluze III, 43. ³) Baluze III, 43. ¹⁴) Sie werden sämmtlich erwähnt in der Bestätigungsurkunde Paschals II, Jaffé 4373. ⁵³) Bibl. Clun. 539 und Vita s. Idae im Rec. des hist. XIV, 113. ) Jaffé 3982.) Schreiben der Mönche von Cluny an Papst Paschal II im Rec. des hist. XV, 48. ³⁵) Hildeb. I. c. ²) Nota, quomodo Cluniac. occuparint locum s. Martialis bei Baluze I, 123. ¹⁰) Vgl. den oft citirten Bericht über seine Reise nach Frankreich. ¹¹) Jaffé 4403. Dazu vgl. Vita Bernh. Tiron. im Rec. des hist. XIV, 169.