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reitet, das sogenannte»pigmentum«, sowie ein feineres Brod. Vor jeder Mahlzeit, namentlich aber, wenn es Fische gab, hatte sich der Prior zu überzeugen, ob die Portionen gleich- mässig vertheilt waren, damit keine Bevorzugung des einen vor dem andern stattfände. Tisch- gespräche waren auf das strengste verboten, dafür las ein Bruder einige Capitel aus der Bibel vor. Nach dem Essen begab man sich unter dem Gesang des Miserere zum Dankgebet in die Kirche.
Selbstverständlich musste bei der grossen Zahl der Mönche— zu Hugo's Zeit lebten in Cluny meist über zweihundert ¹)— eine strenge Rangordnung herrschen, sie war bestimmt durch die Zahl der Jahre, die ein jeder im Kloster verbracht hatte. Jedoch hatte der Abt die Befugniss, besonders würdigen Brüdern einen höheren Rang anzuweisen, als ihnen nach dem Alter zukam. Die Brüder sollten sich untereinander mit Achtung entgegentreten, und damit jede Vertraulichkeit fern bliebe, sich bei der Anrede stets des Wortes»Herr« bedienen. Dem Abt war jeder die grösste Ehrerbietung schuldig, der ihm Begegnende verneigte sich, der Sitzende stand auf, seinen Befehlen war unweigerlich Folge zu leisten. Bei wichtigen Angelegenheiten konnte er den Rath des Capitels, das jeden Morgen nach der Terz abgehalten wurde, nachsuchen. Vor dasselbe gehörte auch die Aufnahme von Novizen, Klagen wegen Vergehen gegen die Regel und etwaige Bussen oder Strafen. Letztere gingen in aufsteigender Scala von einfacher Ermahnung bis zur körper- lichen Züchtigung, Excommunication, Verstossung aus dem Kloster, ja selbst Einmauerung. ²)
Die Aufnahme von Knaben, die sogenannten»oblati«, war in Cluny auf ein möglichst geringes Maass beschränkt, ihre Zahl durfte sechs nie überschreiten. Denn diese Knaben, die im unmündigen Alter von ihren Eltern meist aus sehr eigennützigen Gründen, entweder weil sie wegen körperlicher Gebrechen zu weltlichen Geschäften nichts taugten oder um sich ihrer Erziehung und Unterhaltung zu entledigen, den Klöstern aufgebürdet wurden, versprachen dereinst keine guten Mönche zu werden, ja Udalrich schreibt diesen Elementen vorzugsweise den Verfall der Zucht zu. Daher sah man in Cluny darauf, dass die Mehrzahl der Brüder aus solchen be- stand,»die nicht in jugendlichem Alter, noch auf Befehl der Eltern, sondern aus freien Stücken, bereits in gesetzteren Jahren allein auf Christi Befehl der Welt entsagt hatten.« Die Erziehung jener Knaben war übrigens in Cluny eine sehr strenge, mindestens zwei Lehrer waren damit be- auftragt. Sie hatten ihre Zöglinge unter steter Aufsicht zu halten und das Benehmen derselben genau zu beobachten. Liess sich ein Knabe irgend ein Versehen, z. B. beim Gesange oder Lesen zu Schulden kommen, so trat sofort Züchtigung durch Ruthenstreiche ein, sogar beim An- und Auskleiden stand der Lehrer mit der Ruthe in der Hand neben ihnen, und war einer zu langsam, so war sofort die Ruthe über ihm. Jeder war verpflichtet, etwa von ihm bemerkte Fehler eines andern anzuzeigen, that er es nicht, so wurde er in gleicher Weise wie der Uebertreter gestraft. Vor der Berührung mit den Erwachsenen wurden sie mit Aengstlichkeit gehütet, nicht einmal beim Gehen durften sie gestreift werden. Nur während des Essens wurden sie an die einzelnen Tische vertheilt, um den nöthigen Anstand zu erlernen, mussten jedoch ihre Mahlzeit stehend einnehmen. Im übrigen erhielten sie ausser Wein dieselben Portionen wie die Erwachsenen, eine Vergünstigung, welche der Abt Hugo eingeführt hatte. Mit Rücksicht auf die stete Beaufsichtigung
¹) Udalr. Antiq. Conss. I, 12»plus quam ducentorum numerus.« ²) Petrus Ven.(Mir. II, 9 Bibl. Clun. 1306) schreibt von dem Prior Mathaeus von St. Martin-des-Champs: Delinquentes Cluniacensi more, prout iustum videbatur, sanguinolentis verberibus, ferro, compedibus et diversi generis vinculis coercebat; tenebroso plerosque carceri mancipabat, fame valida et siti carnis ac spiritus superbiam conterebat; aliquando quoque, quod semel tantum, quia sic oportuit, fecisse dicitur, sepultura perpetua cohibebat. Hoc tunc fecit, quando cuidam spiritaliter mortuo caveam subterraneam velut sepulcrum paravit, in quo concludens eum...


