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gewand aus grobem Wollenstoff, der»froccus«, fiel in weiten Falten bis auf die Füsse hinab, unter diesem trug man die bis über die Knie reichende»cuculla« mit angenähter Kaputze, über den Hüften durch einen Gürtel, an dem das Messer hing, zusammengehalten, ein wollenes Hemde nebst kurzen Hosen und den üblichen Sandalen vervollständigten die Kleidung. ¹) In einem so reichen Kloster wie Cluny waren die Brüder mit all diesen Kleidungsstücken, deren Beschaffung dem Bruder Kämmerer oblag, wohl versehen, im Winter wurden sogar Pelzstiefel und Pelzmäntel geliefert. Für die Reinigung, Wäsche und Ausbesserung der Kleider hatten besonders dazu an- gestellte Laien zu sorgen, kleine Schäden auszubessern blieb indess den Mönchen selbst über- lassen. Die abgetragenen Kleider wurden an die Armen vertheilt.
In dem Schreiben der Mönche von Monte Cassino an die deutschen Benedictiner wird auch die Tonsur der Cluniacenser als von der hergebrachten abweichend erwähnt; ²) worin jedoch diese Abweichung bestanden, ist nicht bekannt.
Auch in der Handhabung der Zucht und in den Officien zeigen die Gebräuche von Cluny manches eigenthümliche, ³) auch hierin macht sich das Bestreben geltend, durch Ver- schärfung der einzelnen Bestimmungen über die alte Regel hinauszugehen, und auch hierin ist das Vorbild Benedict von Aniane. Mit Aufgabe aller Selbstbestimmung sollte der Mönch nur der Knecht der Regel sein, welche mit der Detailbestimmtheit eines Exercierreglements auch die kleinste Bewegung berücksichtigt und alles bis auf das geringste eiuer gleichförmigen Disciplin unterwirft. Die ganze äussere Haltung, z. B. wie weit man den Körper bei der Verbeugung zu neigen, wie der Becher beim Trinken anzufassen, wie man sich beim An- und Auskleiden zu verhalten, welche Lage im Bett einzunehmen sei u. s. w., alles ist aufs genaueste vorgeschrieben, nicht minder auch die Zeit, in der jede Beschäftigung stattzufinden habe, sogar wann die Nägel zu beschneiden, das Messer zu wetzen, der Becher auszuspülen, ist nicht vergessen.
Auhaltende geistliche Officien sollten die Gedanken von allem Irdischen fern halten und Gott allein zuwenden. Der ganze Tag war ausgefüllt mit Psalmensingen, Messehören, Beten und Lesen. Um 2 Uhr Morgens wurde in der Regel das Zeichen zum Aufstehen gegeben, und die Officien dauerten mit geringen Unterbrechungen bis Sonnenuntergang. Dabei hatten besondere Wächter darauf zu achten, dass niemand bei der Lectüre u. s. w. saumselig wäre oder sich wohl gar dem Schlafe hingebe. Der Verkehr der Mönche untereinander war auf das geringste Maass beschränkt, selbst in den langen Tagen des Sommers blieb ihnen zum Sprechen keine längere Zeit als eine halbe Stunde, so dass nach Damiani's Worten die Brüder ausser in Gedanken kaum sündigen konnten. Und auch während der Sprechstunde, die nach dem Capitel, etwa 9 Uhr Morgens stattfand, wagte niemand, ohne gefragt zu sein, den Mund zu öffnen oder über andere als geistliche Dinge zu sprechen. Sonst herrschte das tiefste Schweigen, und hatte jemand, na- mentlich beim Essen ein Bedürfniss, so musste er es durch Zeichen— und es gab zu diesem Zwecke eine besondere, genau ausgebildete Zeichensprache— ausdrücken. Die Beaufsichtigung war eine so strenge, dass niemand innerhalb der Klosterräumlichkeiten frei einherzugehen, ge- schweige dieselben zu verlassen wagte. Der gemeinsame Schlafsaal war des Nachts stets durch drei Lampen erhellt, so dass nichts Ungebührliches vorkommen konnte.
Bei jenem Geiste der Weltabgewandtheit, wie er in Cluny herrschte, ist es erklärlich,
¹) Vergl. die Ausleger zu cap. 55 der Regel Benedicts.. ²) Mabillon Analect. vett. 154. ³) Zu Grunde gelegt sind bei der folgenden Darstellung Udalrici Antiquiores Consuetudines Cluniacenses libri III bei d'Achery Spicil. I, 644— 703 und Migne CXXXXIX, 643—778. Einige Züge sind dem Berichte entnommen, den ein Begleiter Damiani's über dessen Reise nach Burgund im Jahre 1063 verfasste, gedruckt bei Mai Spicil. Rom. Vr, 193— 210.


