Aufsatz 
Hugo I. der Heilige, Abt von Cluny : 1. Teil
Entstehung
Einzelbild herunterladen

26

Bei diesem fanden sie bereitwilliges Entgegenkommen. Der Erzbischof wurde zur Verantwortung vor ein Concil, das im September 1077 zu Autun stattfinden sollte, geladen, und als er nicht erschien, gebannt und abgesetzt. In dem Berichte, welchen der Legat dem Papste über die Verhandlungen jenes Concils zugehen liess, ¹) ersuchte er denselben besonders um Bestätigung des Urtheils gegen Manasse. Aber dieser war dem bereits zuvorgekommen, nach Rom eilend, be- schwerte er sich seinerseits über das übereilte und wenig milde Verfahren des Dienser Bischofs und wusste seine Wiedereinsetzung zu erwirken. ²) Allerdings hatte dieselbe einen bittern Bei- geschmack, er musste nämlich eidlich geloben, sich einer erneuten Vorladung des Legaten nicht wieder zu entziehen. Da jedoch der Bischof Hugo sein unversöhnlicher Gegner war, so stellte ihm der Papst die Wahl eines zweiten Richters anheim; sie fiel auf den Abt von Cluny, als einen Mann, bei dem er am ehesten auf Nachsicht hoffen durfte. Aber dem Erzbischof war es weniger um eine gerechte Untersuchung zu thun denn schwerlich hätte er auch vor dem mildesten Richter bestanden als jede Entscheidung zu hintertreiben. Bald schützte er Privi- legien des apostolischen Stuhls vor, die den Erzbischöfen von Reims eine Sonderstellung unter dem gallischen Episcopat einräumen sollten, dergestalt, dass sie nur von dem Papst selbst und nur in Rom zur Verantwortung gezogen werden könnten, bald verdächtigte er den Ruf der Le- gaten, die mehr ihr eignes Interesse, als das der Kirche im Auge hätten, dann beschwerte er sich gegen die Uebergriffe derselben und beschuldigte sie der Untergrabung jeder Autorität. 3) Der Papst durchschaute indess seine Absichten) und befahl ihm, sich seinem Versprechen ge- mäss vor dem Bischof von Die und dem Abt von Cluny zu stellen.) Immerhin war es dem Erzbischof gelungen, die Entscheidung über zwei Jahre hinauszuziehen, und als er, vor ein zu Lyon abzuhaltendes Concil geladen, wiederum Ausflüchte machte, sich mit der Grösse der Ent- fernung und der Unsicherheit des Weges zu entschuldigen suchte und schliesslich den Papst er- suchte, sich in Rom selbst rechtfertigen zu dürfen, wurde er mit diesem Gesuch zurückgewiesen und aufgefordert, sich der Untersuchung in seinem eigenen Interesse nicht länger zu entziehen, Manasse, für den das Erscheinen auf dem Concil gleichbedeutend mit seiner Verurtheilung war, sandte nun einen offenen Absagebrief) an den Legaten Hugo, in welchem er die Gründe dar- legte, die ihn von dem Concil fernhielten. Namentlich stützt er sich darauf, dass das Ein- ladungsschreiben zu der Synode nicht auch zugleich im Namen des Abtes von Cluny erlassen sei; also, schloss er, werde derselbe auch nicht auf dem Concil anwesend sein und doch sei ihm vor allen die Entscheidung seiner Sache vom Papste übertragen. Jener Schluss war falsch, denn der Abt vahm thatsächlich an dem Concil theil.*) Auf demselben wurde denn auch der Erz- bischof von neuem gebannt und abgesetzt, ein Urtheil, welches Gregor auf der Fastensynode desselben Jahres bestätigte, nicht ohne ihm jedoch noch eine Frist zu stellen, während der er sich vor seinen Legaten oder in Cluny rechtfertigen könne. ³) Manasse hatte aber zu allem

¹) Mansi XX, 488; Rec. des hist. XIV, 613»Remensis haeretici depositionem confirmate.« ²) Reg. V, 17 (vom 8. März 1078)»sententia super eum data non R. ecclesiae gravitate et mansuetudine videbatur.« ³²) Vgl. sein Schreiben an Gregor bei Hugo Flav. l. c. Mansi XX, 486, der es fälschlich zwischen das Concil von Autun(Sept. 1077) und das von Poitiers(Januar 1078) setzt, es fällt in die Zeit zwischen Pfingsten und August 1078, wie sich aus dem Schreiben selbst und Reg. VI, 3 ergibt. ¹) Reg. VI, 3»ipse(Manasses) indutias quaerit, ut subterfugiat.«) Reg. VI, 2. ³⁶) Apologia Manassae bei Mabillon Museum Italicum I, II, 119 sed. und Rec. des hist. XIV, 781.*) Das ergibt sich daraus, dass am 6. Februar 1080 durch den Cardinallegaten Peter von Albano auf dem Convent zu Anse bei Lyon der Streit zwischen Cluny und Macon beigelegt wurde (Bibl. Clun. 511, Rec. des hist. XIV, 47, Gall. christ. IV, 90), auf welchem der Abt von Cluny zugegen war. Kurze Zeit nach dem Convent von Anse fand also die Synode zu Lyon statt. Vgl. ausserdem Reg. VII, 12. ²) Reg. VII, 20.