Aufsatz 
Hugo I. der Heilige, Abt von Cluny : 1. Teil
Entstehung
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weder das eine noch andere war der Fall, nirgends vielmehr war die Zucht des Clerus so tief gesunken, nirgends wohl wurde ein schmählicherer Handel mit geistlichen Stellen getrieben, »wie Waaren auf öffentlichem Markte bot man sie aus.« Es war die Zwitterhaftigkeit der staat- lichen Verhältnisse, die Zersplitterung des Landes in Hunderte von grösseren und kleineren, bei- nahe souveränen Herrschaften, was einen einheitlichen, geschlossenen Widerstand nicht aufkommen liess, vereinzelt und ohne Stütze, wie er war, dabei bis in die höchsten Spitzen entartet, unter- lag der Episcopat bald den Schlägen Roms. Jahr für Jahr kamen von dort die Leguten und verkündeten, was man im Lateran beschlossen, das Kleinste, wie das Grösste zogen sie in ihren Bereich: Klostergezänk um eine Hufe Landes und Vergebung von Bisthümern. Den willkom- mensten Stützpunkt für ihre Bestrebungen bot ihnen Cluny, hier fanden sie die bereitwilligste Aufnahme, von hier erhielten sie Unterstützung aller Art, wie sie nur die weitreichenden Ver- bindungen dieses Klosters gewähren konnten. Den Abt Hugo selbst sehen wir häufig in ihrem Gefolge, wie er denn ein beständiger Begleiter Hildebrands war, als dieser im Jahre 1056 in Burgund mehrere Concilien hielt, und wenn dem Bericht Pauls von Bernried ¹) Glauben beizu- messen ist, fand die übergrosse Strenge, mit welcher dieser Legat auftrat, bei ihm entschiedene Missbilligung.

Eine selbstständigere Stellung nimmt der Abt unter dem Pontificate Nicolaus II ein, als päpstlichen Legaten sehen wir ihn i. J. 1060 mit einer grossen Anzahl von Bischöfen eine Synode zu Avignon halten, auf der dem Bisthum Sistéron ein neuer Bischof gegeben wurde. ²) Noch in demselben Jahr hielt er ein zweites Concil zu Toulouse, von dem eine Schenkungs- urkunde für das Kloster St. Victor zu Marseille berichtet.»Durch einen Synodalbeschluss,« heisst es in derselben, ³)»welcher von Hugo, dem Legaten des Papstes Nicolaus, und andern Geistlichen auf dem Concil zu Toulouse gefasst sei, seien die Herzen der Hörer erschüttert worden, vernehmend, dass kein Laie ins Himmelreich kommen könne, der sich gegen die Kirchen- gesetze in Besitz von kirchlichem Eigenthum gesetzt habe.« In den folgenden Jahren finden wir den Abt an der Seite verschiedener Legaten an mehreren Concilien theilnehmen, so an dem zu Vienne, i. J. 1060), zu Bordeaux 1067, zu Toulouse 1068,) zu Chalon 1072.)

Es sind immer die nämlichen Klagen, welche auf diesen Concilien wiedertönen, Simonie, Entziehung kirchlicher Einkünfte durch Laien, Gewaltthätigkeiten, Verfall der Zucht.

Wie mit Gregor ein regerer und thatkräftigerer Geist alle Verhältnisse durchdrang, so wurde auch in Frankreich die Durchführung der Beschlüsse gegen Simonie und Priesterehen ernstlicher in Angriff genommen. War bis jetzt der Kampf in verhältnissmässig friedlicher Weise geführt, so trat nun auch darin eine Aenderung ein. Denn trotz mannigfacher Erfolge im Einzelnen hatten sich die Zustände der gallicanischen Kirche im Ganzen wenig gebessert. Als nun Gregor seit dem Jahre 1074 die Verbote gegen die Simonie und die Priesterehen mit aller Strenge durchzuführen suchte, erhob sich allenthalben der erbittertste Widerstand. Auf einem Concil zu Paris wagte es der Abt Walther von Pontoise für die päpstlichen Decrete auf- zutreten; da erhob sich aber gegen ihn ein allgemeiner Sturm der Entrüstung, man drang auf ihn ein, riss ihn von seinem Sitz, ohrfeigte ihn, spie ihn an und warf ihn zur Thüre hinaus. ¹) Den Erzbischof Johannes von Rouen jagten seine Cleriker, weil er die verheiratheten Priester mit dem Banne belegt hatte, mit Steinwürfen aus der Kirche. 8)»Waffen zu tragen,« bemerkt

8 ¹) Vita Gregorii VII, bei Watterich I, 484. ²) Mansi XIX, 929. ³) Mansi XIX, 877. ¹⁴) Mansi XIX, 295. Mabillon Annal. IV, 679. ³) Bouquet, Recueil des historiens XIV, 151 u. 28.) Mansi XX, 47.*) Mansi XX, 437. *) Ordericus Vitalis, Historia eccles. IV, 15(Migne CLXXXVIII, 416. Noch um d. J. 1100 schildert die Vita Bernhardi Tiron.(Rec. des hist. XIV, 169) die Zustände also: porro pro consuetudine tunc temporis per totam Normanniam hoc