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Frage der Befreiung des hl. Grabes, welche die ganze Christenheit bewegte, wurden daselbst auch einige, Cluny besonders betreffende Angelegenheiten verhandelt. So wurde ein Streit zwischen diesem Kloster und La Chaise-Dieu in der Auvergne um den Besitz einiger Kirchen durch gütlichen Vergleich geschlichtet, ¹) das Kloster des hl. Dionysius von Nogent-le-Rotrou in Mayenne demselben gegen die Ansprüche der Mönche von St. Peter in Chartres zugewiesen, ²) und endlich musste Archimbald von Bourbon, welcher Herrschaftsrechte über die Besitzungen des Priorats von Souvigny in Anspruch nahm, über dem Grabhügel seines Vaters in die Hände des Papstes das Gelöbniss thun, dies Kloster in Zukunft nicht mehr zu belästigen. ³)
Aber nicht allein durch Privilegien suchte der Papst das Ansehen Cluny's zu fördern, er gestattete seinem Abt auch einen weitreichenden persönlichen Einfluss auf die Angelegenheiten der Kirche. Fast kein Bisthum oder Abtei wurde in Spanien oder Fraukreich besetzt, ohne des Abtes Rath eingeholt zu haben, seinem Ansehen verdankte der Abt Bernhard von Sahagun die Lrhebung auf den erzbischöflichen Stuhl von Toledo und den Primat über die spanische Kirche, ¹) seiner Fürsprache der Bischof von Limoges die Bestätigung seiner Wahl, obwohl sie nicht in rechtmässiger Weise geschehen. ⁵)»Wie an eure Hausgenossen,« schreibt der Abt an den Papst, ³) »wenden sich viele in ihren Bedrängnissen an uns, wenn sie verhindert sind, zu euch zu gehen.«
Fragen wir zum Schluss dieses Capitels, welche Berührungen zwischen unserm Abt und Heinrich IV wührend des Pontificats Urbans II. stattfanden, so ergibt sich schon aus dem Schweigen der Quellen, dass dieselben bis auf den Gefrierpunkt gefallen waren; dass indess nicht alle Verbindung zwischen beiden abgebrochen war, beweist eine Urkunde von unbestimmtem Datum, ⁷) in welcher der Kaiser»auf die erspriessliche und demüthige Bitte« des Abtes dem Kloster Cluny den Besitz des Priorats von Vaux-travers im Jura bestätigt. Die Friedens- bemühungen scheinen indess während dieses Zeitraums vollständig geruht zu haben, die Macht des Kaisers war zudem so tief gesunken, der Glanz des Papstthums so erhöht, dass man in Rom auf einen vollständigen Sieg hoffen durfte.
IV.
Des Abtes Hugo Antheil an der kirchlichen Bewegung in Frankreich.
Eine andere Gestalt wie in Deutschland nahm der Kampf um die Reform der Kirche in Frankreich an. Hier hatte kein mächtiges und seſbstbewusstes Königthum seine Stellung zu vertheidigen, keine emporstrebende Aristokratie durfte durch die Verbindung mit Rom bedeutende Vortheile zu gewinnen hoffen, weniger gewaltige Interessen traten sich hier gegenüber und we- niger mit Harnisch und Speer als mit päpstlichen Episteln und Concilienbeschlüssen wurde hier der Kampf ausgefochten. Nicht etwa, als ob in diesem Lande die kirchlichen Zustände besser wie in Deutschland oder Italien, als ob die Geistlichkeit der Reform geneigter gewesen wäre;
¹) Mansi XX, 911. ²) Jaffé 4188. ³) Mansi XX, 914. ¹) Jaffé 4024. ³) Jaffé 4252. ⁶) Martene, Ampl. Coll. IV, 999(Migne CXXXXIX, 929)»ad nos veniunt, quasi ad domesticos vestros...*⁷) Stumpf 2994. Derselbe setzt sie mit dem Herausgeber Matile, Monuments de l'histoire de Neufchatel II, 1138 in die Jahre 1095— 1105; nach den Intervenienten indess(Patriarch Udalrich von Aquileja, die Markgrafen Werner und Burchard) scheint sie mir vielmehr in die Jahre 1090— 1095 zu gehören.


