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Zeit in freundlichen Beziehungen, zum Papst erhoben, trat er mit ihm sofort in eifrigen Brief- wechsel, ¹) und wir werden kaum fehlgehen, wenn wir behaupten, dass derselbe keinen anderen Zweck hatte, als eine Versöhnung mit Heinrich IV anzubahnen. Und so sicher rechnete man
in Cluny bereits auf einen günstigen Erfolg, dass man am Charfreitag— es scheint das Jahr 1086 gewesen zu sein— das übliche Kirchengebet für den Kaiser wieder aufnahm. Diese offene
parteinahme erregte bei der streng kirchlichen Partei, an deren Spitze der Erzbischof Hugo von Lyon und der Cardinal-Abt Richard von Marseille standen, grossen Anstoss. Ersterer stellte den Abt zur Rede, dieser machte die Ausflucht, dass sein Gebet keinem bestimmten Kaiser ge- golten habe.²) Der Erabischof, den dringende Geschäfte nach Italien riefen, begnügte sich vor- läufig damit, diese Entschuldigung, die in der That sophistisch genug klingt, zurückzuweisen. Nach seiner Rückkehr aus Italien fand er seine Diöcese in der grössten Aufregung, die Clunia- censer traten offen gegen ihn als einen Schismatiker auf, und der Abt berief sich auf ein Schreiben des Papstes Victor, worin ihm und seinen Mönchen aller Verkehr mit dem Erabischof untersagt wurde. Dieser hatte nämlich anfangs der Wahl Victors III sich gefügt, war aber bald im Bunde mit Richard von Marseille als sein eifrigster Widersacher aufgetreten, und Beide wurden deshalb auf der Synode von Benevent im August d. J. 1087 in den Bann gethan. Unter Vermittelung befreundeter Bischöfe fand zwischen dem Erzbischof und dem Abt eine Zusammen- kunft statt. Ersterer bestand auf seiner Forderung, dass der Abt sich schuldig bekennen und das Kirchengebet für den Kaiser einstellen solle; der lehnte es indess überhaupt ab, in dieser Frage mit dem Erzbischof zu rechten. Trotzdem gelang es den Bemühungen der vermittelnden Bischöfe, einen offenen Bruch zu vermeiden und einen vorläufigen Waffenstillstand herbeizuführen. ¹) Der frühzeitige Tod Victors III und die Wahl des Cardinalbischofs Odo von Ostia- stellten den kirchlichen Frieden bald wieder her, und damit scheint auch die Fehde zwischen dem Lrzbischof von Lyon und den Cluniacensern ihr Ende gefunden zu haben. ⁴)
Mit Urban II bestieg ein Mann den päpstlichen Stuhl, der lange Zeit in Cluny gelebt und eine bevorzugte Stellung in der Congregation innegehabt hatte. ⁵) Seit dem Jahre 1078 Cardinalbischof von Ostia, wurde er am 12. März 1088 zum Papst gewählt. Was war natür- licher, als dass sich dieser Papst stets seiner Zusammengehörigkeit mit dem Kloster, in dem er einst in bewegter Zeit Aufnahme gefunden, bewusst blieb, dass er seinem Abte LZeit seines Lebens die Auhänglichkeit und Liebe eines Schülers und Freundes widmete? Demselben seine Wahl an- zeigend, lädt er ihn in den schmeichelhaftesten Ausdrücken ein, nach Rom zu kommen.»Ich
¹) Petrus Diaconus de viris illustr. Cas. cap. 18 bei Muratori Rer. Ital. Script. VI, 32. Factus dehinc sedis ap. pontifex scripsit ad Philippum regem Franc., ad Hugonem Cluniac. abb. quam plurimas epistolas. ¹) Orationem illam pro imperatore quolibet se dixisse. ³) Die Darstellung dieser Ereignisse schliesst sich an das Schreiben Hugo's von Lyon an die Markgräfin Mathilde von Tuscien an.(d'Achery III, 426, auch bei Bouquet, Recueil des historiens XIV, 790). Mit Lehmann(Forschungen zur Deutschen Geschichte VIII, 641 sed.) habe ich geglaubt für das»a papa Urbano« der Herausgeber»a papa Victore« lesen zu müssen. Der Brief ist offenbar entweder kurz vor oder nach der Wahl Urbans II geschrieben; schwerlich würde sich der Erzbischof über Urban Ausdrücke wie»manifesta mendacia«,»impudentissime mentiuntur«(Scil. litterae papae) erlaubt naben. Von dem bereits gestorbenen Victor konnte er das wobl, denn der hatte ihn ja eben, weil er»ab unitate ecclesiae« abgefallen, excommunicirt, und dieser Vorwurf ist es gerade, welchen der Erzbischof in dem Schreiben widerlegen will. ⁴) Im Jahre 1094 schenkt der Erzbischof an Cluny verschiedene Kirchen; die Urkunden bei Baluze, Miscellanea ed. Mansi III, 59. Dass zwischen beiden trotz mancher Zerwürfnisse gegen- seitige Achtung bestand, beweist des Abtes Brief an Anselm von Canterbury(Migne, CXXXXIX, 241), in welchem er demselben den Tod des Erzbischofs»nobis et omnibus bonis viris gravem et irrecuperabiliter dolendum« anzeigt. ⁵) Vgl. Ruinart, Vita Urbani in Mabillon und Ruinart, Ouvr. posth. III.


