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dingungen hart genug, denen sich der König unterwerfen musste, immerhin aber war das Aeusserste vermieden und Zeit gewonnen. Der Papst wurde Schiedsrichter zwischen König und Fürsten. Mit den Gesandten, welche demselben dieses Ergebniss berichten sollten, eilte auch Abt Hugo nach Rom, um sich wegen seines Verkehrs mit dem König zu rechtfertigen. ¹) Darauf begleitete er den Papst auf seiner beabsichtigten Reise nach Deutschland, die unerwartete Ankunft des Königs in der Lombardei unterbrach dieselbe. Auch in Canossa war es der Abt, der sein ganzes Gewicht mit einsetzte, um die Lossprechung Heinrich's vom Banne zu erwirken, und bei der Vereinbarung der Bedingungen, unter welchen dieselbe erfolgte, dürfte ihm ebenfalls der Hauptantheil zuzuschreiben sein. Er selbst übernahm, da er als Mönch nicht schwören durfte, mit seinem Worte die Bürgschaft für den König, der nach alter Sitte durch einige seiner Getreuen den Eid für sich leisten liess, indem er dabei seine Rechte in die des Abtes legte. ²)
Einen solchen Ausgang hatten die deutschen Fürsten weder gewollt noch erwartet. Nur in der Voraussetzung, den Papst ganz für ihre Absichten gewinnen zu können, hatten sie in den Aufschub von Tribur gewilligt, und als sie sich nun in ihren Erwartungen getäuscht sahen, erklärten sie auf dem Tag zu Forchheim Heinrich für abgesetzt und wählten den Herzog Rudolf von Schwaben. Und von nun an begann Deutschland,»sich gegen seine eigenen Ein- geweide zu wappnen und zum Untergang heimischer Tapferkeit sich im Kriege zu treffen.« Der König sah die Früchte der Unterwerfung von Canossa zum Theil vernichtet und hielt sich an den Vertrag nicht mehr gebunden; er liess die Sendlinge des Papstes, den Abt Bernhard von Marseille und den Mönch Christian, die zu Forchheim wacker gegen ihn aufgetreten waren, auf ihrer Rückreise nach Rom von dem Grafen Ulrich von Lenzburg auffangen und in den Kerker werfen. Bereits hatten sie über ein halbes Jahr darin geschmachtet, als der Abt von Cluny sich für ihre Freilassung beim König verwandte und denselben zugleich auf das nachdrücklichste an lie Vereinbarungen von Canossa erinnerte. Wohl weniger diese Erinnerung, als die Pflicht der Dankbarkeit, die er dem Abte schuldete, mochte den König bestimmen, den Befehl zur Frei- lassung des Legaten und seines Begleiters zu ertheilen. ³)
Doch einzelne Acte der Nachgiebigkeit konnten den Bürgerkrieg in Deutschland nicht ersticken. Aber obwohl zum zweitenmal gebannt, vermochte sich Heinrich nicht nur in Deutsch- land zu halten, er konnte sogar daran denken, die Alpen zu überschreiten und die endliche Entscheidung des langen Streites in Rom selbst herbeizuführen. Das Glück schien ihn diesmal begünstigen zu wollen, am 3. Juni 1083 fiel die Leosstadt in seine Gewalt, das Volk war durch die Länge der Belagerung erschöpft, der Adel und selbst ein Theil der Cardinäle, erbittert über des Papstes Hartnäckigkeit und des Kampfes müde, zeigte sich geneigt, auf die Anerbietungen des Königs einzugehen. Bei dieser Lage der Dinge,»da die Liebe Vieler erkaltete,« musste Gregor befürchten, dass über seinen Kopf weg ein Vergleich zwischen Heinrich und den Römern zu Stande käme; daher entschloss er sich, noch einmal selbst mit dem König in Unterhandlungen zu treten, und es war wiederum der Abt von Cluny, welcher diesalben vorzugsweise zu führen hatte. Auf des Papstes Geheiss kam er nach Rom, und da er den König im Besitz der Peters- kirche fand, eilte er, gegen die Gewohnheit aller Rompilger, zuerst die Schwelle der Apostel- fürsten zu betreten, an derselben vorüber, um den Papst, der in der Engelsburg eingeschlossen
¹) Bertholdi Annal. ad 1077 M. G. 8S. V, 289. ²) Lambert l. c. 258. Reg. IV, 12 u. 12a, V, 7. ³) Berthold. l. c. 297. Bernold. chron. M. G. 88. V, 434. Die Gefangennahme erfolgte nach Ostern, ihre Frei- lassung im October, Ende September sind sie noch gefangen(Reg. V, 7); im März des f. J. ist Bernhard wieder in Deutschland(Reg. V, 16).


