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Bei den weit ausgedehnten Besitzungen Cluny's fehlte es nicht an mancherlei Zwistig- keiten mit geistlichen und weltlichen Grossen, zu deren Beilegung die Aebte oder ihre Stell- vertreter häufig weite Reisen unternehmen mussten. Diese Nothwendigkeit trat auch für den Prior Hugo ein, als sich zwischen den Mönchen von Peterlingen, einem in der Diöcese Lau- sanne gelegenen Tochterkloster Cluny's, und Kaiser Heinrich III ein Zerwürfniss erhoben hatte. In Deutschland traf ihn die Nachricht, dass Abt Odilo am 1. Januar— es war das Jahr 1049 — im Kloster Souvigny in der Auvergne gestorben sei. Sofort beschleunigte er seine Rückkehr.
Es war in Cluny Sitte, dass der jeweilige Abt, wenn er, durch die Bürde des Alters gedrückt, sich ausser Stand fühlte die Zügel der Zucht mit Nachdruck zu handhaben, sich mit Zustimmung der Mönche seinen Nachfolger erkor, eine Maassregel, die sich für die Bewahrung der Zucht und Niederhaltung des Ehrgeizes einzelner Brüder sehr förderlich erwiesen hatte. So hatte Maiolus, so Odilo selbst noch bei Lebzeiten ihrer Vorgänger die Leitung des Klosters übernommen. ¹) Nunmehr aber schien die Disciplin und die Unabhängigkeit desselben soweit gesichert, dass Odilo, auf dem Sterbebette gefragt, wen er zu seinem Nachfolger bestimme, dies der freien Wahl der Brüder überliess. Nichtsdestoweniger konnte bei der Stellung, die Hugo einnahm, kaum an einen andern als an ihn gedacht werden. Ausser seiner persönlichen Tüchtig- tigkeit, welche sich bereits bewährt hatte, empfahl ihn noch ganz besonders seine vornehme Abkunft, ein Vorzug, der in jenen Zeiten oft den Ausschlag gab. ²) Man zögerte deshalb mit der Wahl bis zu seiner Rückkehr, obwohl darüber sechs Wochen verstrichen. Am 20. Februar endlich fand die Wahlhandlung statt. Kaum war der Name des Prior Hugo genannt, so stimmten die Mönche mit stürmischem Beifall zu, rissen ihn von seinem Sitz und trugen ihn auf den Stuhl des Abtes. Wenn ihm selbst auch die Wahl wohl nicht unerwartet kam, so erforderte es doch mönchische Sitte und Bescheidenheit sich zu sträuben und seine Unwürdigkeit zu bekennen. Hugo that noch mehr, er warnte die Brüder unter Hinweis auf seine bewiesene Strenge vor seiner Erwählung. Doch auch das blieb erfolglos. Am Gritten Tage nach der Wahl, den 22. Februar, vollzog der Erzbischof Hugo von Besançon die Weihe. ³)
Wohl selten mag es einem Mönch gelungen sein in so jugendlichem Alter— der neue Abt zählte erst 25 Jahre— an die Spitze seines Klosters gestellt zu werden. Eine ungewöhn- liche Vereinigung von Eigenschaften musste es sein, die ihn dies Ziel so frühe hatte erreichen lassen. Er sollte das Vertrauen, das man auf ihn gesetzt, und die Erwartungen, die man von ihm hegte, nicht täuschen.
¹) Die Wahlacten bei d'Achery, Spicilegium III, 374 u. 379(ed. in fol.). Darin sagt der Abt:»Aetate defatigatus, officiis quoque corporis imminutus, dum minus me pastorali cura idoneum persentisco, b. Benedicti capitulatim de constituendo abbate sollicitudine praemunitus, monachis Maiolum religiosum eligimus et abbatem esse decernimus, ne insolentia nostrae infirmitatis ordo deterescat et repulsam in aliquo patiatur.« Die erste Urkunde unterschreiben 132, die zweite 177 Mönche. ²)»Denique a Burgundionum principibus et Arvernorum... valde diligitur(scil. Hugo), honoratur, attollitur«, schreiben die Mönche von Souvigny bald nach seiner Wahl(Mab. Act. 8S. VI, I, 593). Vgl. über diesen Gegenstand die Klage des Petrus Damiani (de fuga dig. eccl. opp. tom. III, 459. Bassano 1783): Unum est, quod super abbate suo monachi magni pendunt et summis praeconiorum laudibus efferunt, videlicet si apud potentes saeculi valeat, si nocendi et adiuvandi liberam facultatem habeat, si loqui in turba et proprias causas agere non erubescat. Hinc est, quod hoc nostro tempore monachi neminem sibi praeesse volunt nisi et validi corporis statura et procerum et claris proavorum titulis insignitum. ³) Udalrici Consued. Clun. III, 1(d'Achery, Spicil. I, 683).—
Musterschule 1879. 2


