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licia). Die Getreuen des Fuͤrſten wurden der Adel der Nation, und duͤnkten ſich bald mehr, als die gemeinen Freien, welche Letztere ſich nur bei dem Aufge⸗ bote des Heerbannes zum Nationalkriege zu ſtellen brauchten.
Je mehr die Fuͤrſten und Koͤnige bei ihren Streitigkeiten einſehen lernten, daß ſich mit den geuͤbten, immer ſchlagfertigen Vaſallen mehr ausrichten laſſe, als mit den gemeinen Freien, welche nur im Nothfalle zum allgemeinen Kampfe auszogen; deſto mehr kam der Heerbann oder die Nationalvertheidigung außer Gebrauch. Je mehr die Zahl der gemeinen Freien ſich minderte, geſchwaͤcht und unterdruͤckt wurde; deſto mehr kam die Ehre, die Waffen zu trägen, faſt aus⸗ ſchließlich an die Vaſallen. Es hob ſich ein eigener kriegeriſcher Stand, eine Kaſte, die das, was ſie geworden, nur durch die Waffen bleiben konnte— der Ritterſtand.
Die Lehen waren anfangs nicht erblich; der Lehnsherr konnte ſie, wenn der Vaſall ſeinen Dienſt nicht that, einziehen und Andern verleihen. Als aber im Laufe der Zeiten und unter ſchwachen Regenten die Vaſallen Mittel fanden, ih— ren Beſitz erblich und ſich von ihrem Lehnsherrn unabhaͤngig zu machen: ſo wurde die koͤnigliche Gewalt durch Ebendieſelben, durch welche ſie geſtiegen war, ge⸗ ſchwaͤcht und vermindert. Der Kampf der koͤniglichen Macht mit den unruhigen und widerſpaͤnſtigen Vaſallen zieht ſich durch das ganze Mittelalter hindurch. Zum Lehnsadel gehoͤrten aber nicht allein Weltliche, ſondern auch Geiſtliche, weil man auch die Kirchenguͤter als Lehnguͤter betrachtete. Daher ſehen wir die Kaiſer auch das Recht uͤben, biſchoͤfliche Stellen zu vergeben; wir ſehen Biſchoͤfe und Erzbiſchoͤfe als Vaſallen mit Schwert und Lanze in den Kampf ziehen. Aber auch bei dieſen geiſtlichen Vaſallen erblicken wir daſſelbe Beſtreben, ſich frei und unabhaͤnzig zu machen, wie bei den weltlichen, bis endlich die an Macht wachſende Kirche das Verhaͤltniß umkehrte, und ſogar die roͤmiſche Kaiſerwuͤrde fuͤr ein Lehen der Kirche erklaͤrte.


