Nachdenken veranlasst, die Behauptungen über den apex von CGS nicht in die Welt schicken können. Auch der becherförmige„unantike“ Differenzirungsstrich des Nen. G hätte dann gewiss Gnade vor seinen Augen gefunden. Was ist natürlicher, als dass nach Abschluss des Buchstabenendes durch eine Querlinie die 2 rechtwinkligen Ecken unter(bezw. über) dem Querstrich abspringen oder beim Glätten und Ausarbeiten des Buchstabens abgehauen werden, wodurch das dreieckige oder becher- förmige Ende entsteht! Auch dass die auf den Bogenstücken des C, G, S senkrecht, zur Längs- richtung des Buchstabens aber schief stehenden app. gelegentlich„nicht rationell“ an graden wagrechten Buchstabenarmen oder gar senkrechten Linien angebracht werden können, werden wir nicht für unmöglich halten, wie es denn auch wirklich mitunter vorkommt, so bei F XLVIIIE, LXXIIIFb, bei A, E, I, L, M, N, T, V u. a. Auch das würde uns nicht überraschen, wenn wir die aus einer Wellenlinie bestehenden app., wie sie die senkrechten und schiefen Linien von A, F, M, P, R auf der Tafel der Akademie zeigen, einmal an S, C, G, den wagrechten Strichen des E und sonst noch da, wo sie„nicht rationell“ sind, fünden, oder auch nur die Hälfte einer solchen Wellenlinie, wie der Fall bei E auf LXXG, S auf LXXIIA. Obwohl diese E u. S Unica sind, werden wir sie doch nicht als verdächtig bezeichnen, und, wenn einmal auf einer später ent- deckten Inschrift C oder G oder T mit demselben app. erschiene, erlaubte es wohl die Logik das 0. a. E und S als Beweismittel der Echtheit zu verwerthen— ob aber Hübner? vgl. p. 94, 101, 107 der Vertheidigung.
Ueber die Ligaturen spricht das Gutachten p. 69 ähnlich wie über den Umfang der 2 Bogen des S(vgl. S. 22); wenn jedoch ein„geneigter“ Leser unter„Ligaturen dieser Art“ die der Diphthonge„ae, oe, ue“, bezw. nur das ae verstehn will, sind wir im Unrecht. Uebrig bleibt aber das: Auf dem Nen. Stein ist nur A u. E durch Ligatur verbunden, nicht auch andere Buch- staben.„Offenbar hatte der Nen. Steinmetz keine Ahnung von den Gesetzen epigraphischer Paläographie“; seine römischen Collegen leider auch nicht, denn sie erlauben sich gar oft solche Verbindungsliebhaberei nur auf bestimmte Buchstaben zu beschränken. Und zwar richtet sich dies häufig nach den Verbindungen, die sie wiederholt gesehn haben.
Die übrigen paläographischen Bedenken des Gutachtens kann ich an dem Abguss nicht be- urtheilen. Dass sie sich von den besprochenen nicht viel unterscheiden werden, kann man jedoch aus folgendem Merkmal der Fälschung entnehmen: die Buchstaben zeigten im Schnitt eine andere Farbe als die Oberfläche des Steins. Derselbe war nach den Protokollen über seine Auffindung mit Kalk bedeckt und die Inschrift kam erst nach längerem Reiben und Reinigen zum Vorschein! Aehnlich steht es mit dem fehlenden Querstrich des N auf dem kleinen Bruchstück. N zeigt öfter unverbundene Linien, vgl. P. L. M. E. LXXVIG u. bes. LXVI 1, 3; 1, 7; 2, 8; 2, 11; auch Tab. ph. XIs 2: 1130, 1154, 946; ebd. d 1: 914, d 3: 923; ausserdem ist es nach dem Ab- guss nicht unwahrscheinlich, dass der Stein an der betr. Stelle abgebrochen oder abgerieben ist. Als letztes Gesetz muss ich aber des allgemeinen Interesses wegen noch folgendes besprechen; p. 64 des Gutachtens heisst es:„Während dieser(der Schnitt der antiken Schrift) ausnahmsloss die beiden Seitenflächen der Vertiefung in einer Linie, also in einem spitzen Winkel, und ganz gleichmässig“(oft auch nicht)„zusammentreffen lässt, sind die Buchstaben des Nen. Steins in be- liebiger und ungleicher, halbrunder Wölbung ausgehöhlt.“(Nach dem Abguss ist letzteres unrichtig.) Auch Ritschl sagt Rh. M. XXIV p. 4 Anm. 3:„Und zwar immer so, dass die Buchstaben keilförmig eingehauen werden d. h.... Durchaus unantik und mir aus keinem zweiten Beispiel bekannt“(deswegen also„unantik“! sehr bequem!) ist es, wenn am pons Fabricius in den modernen Ergänzungen, die man eben hieran am sichersten als solche erkennt, die Seitenflächen vertical


