— 8—
manche gelegentliche Entscheidung über früheres oder späteres Alter dieser und jener Inschrift ausgesprochen und solche Bestimmungen zu sprachlichen Ermittelungen benutzt: und nun sollten alle Urtheile dieser Art mit einem Mal in Frage gestellt, ja im Grunde völlig über den Haufen geworfen werden? wie doch nothwendig geschah, wenn der, von dem sie ausgegangen, nicht einmal antik und modern von einander unterscheiden konnte.“ Die Urtheile dieser Art waren aber doch schon durch Ritschl's eignes Zugeständniss mehrerer Ausnahmen in Frage gestellt. Wenn er nun die Sicherheit der Paläographie in der Beurtheilung von Inschriften mit der der Handschriften vergleicht, vergisst er, dass alles Inschriftenmaterial aus 3 bis 4 Jahrhunderten, soweit es zu ver- lässlicher Beurtheilung(in P. L. M. E.) vorliegt, zusammengenommen noch nicht so viel Buchstaben als eine Evangelienhandschrift enthält.
Ueber eine dritte allgemeine Frage verbreitet sich Hübner B. J. XLVI p. 85, wo er aus Verhältnissen der modernen Zeit die Behauptung zu widerlegen sucht, dass„natürlicher Weise der Schriftcharakter privater Inschriften nicht nach dem von auf öffentliche Veranlassung verfertigten beurtheilt werden dürfte“. Er findet es umgekehrt natürlich, dass die Regierung, wie auch ein Privatmann den„besten“ Arbeiter nehme. Nicht einmal die mit dem Pinsel auf die Wände von Pompeji aufgemalten Inschriften trügen einen individuellen Charakter. Ritschl dagegen schreibt Rh. M. XIVͤ p. 133:„Je bessere Zeiten es aber sind, denen ein inschriftliches Denkmal angehören soll(trifft in dem von Hübner besprochenen Fall zu), desto berechtigter sind wir auch, die Abwesenheit solcher Nachlässigkeiten, Incorrectheiten, Singularitäten oder Ungeschicklichkeiten zu erwarten..... und zwar dies um so mehr, wenn es sich nicht um die erste beste Privat- schreiberei handelt“, und ebd. p. 289:„dass dem Factor des„Individuellen“ ein gewisser Spiel- raum einzuräumen sei, gebe ich ja natürlich sehr bereitwillig zu; aber in irgend einem Grade ist doch das Individuum einer allgemeinen Norm unterworfen“. Man wird Ritschl beistimmen, doch ohne Gebrauch davon machen zu können. Bei der Einfachheit der noch dazu unverbundenen römischen Buchstaben scheint es mir nicht möglich, einen individuellen Charakter, auch wenn er da wäre, nachzuweisen. Dass die s. g.„Unregelmässigkeiten“ nur seltnere Proben einer anderen „Regel“ sind, wie wir auch nath dem Princip der Paläographie erwarten müssen, werde ich S. 12 zeigen.
Ein anderer allgemeiner Punkt betrifft den Einfluss des Materials und der Herstellung auf die Form der Schrift. Ritschl sagt darüber Rh. M. XXIV p. 4:„Zum Theil damit nahe zu- sammenhängend ist derjenige Gesichtspunkt, unter den die durch die Beschaffenheit des Materials bedingten Schriftunterschiede fallen.“ Er bespricht nun die Herstellung der Schrift auf Stein, Erz, Thon und fährt fort:„Streng genommen müsste jede der obigen drei Hauptgattungen ihre eigene Schriftgeschichte haben(auch noch!) und erhalten“, und in der Anm.:„Hauptgattungen sage ich, weil es mir hier, wo ich kein Handbuch der Epigraphik zu schreiben habe, nicht um Erschöpfung des Stoffs zu thun sein kann. Sonst ist es mir ja nicht unbekannt, dass es Graffite nicht nur in weichen Massen, sondern auch auf hartem Metall, in annähernder Verwandtschaft manchmal selbst auf Stein gibt; dass ihnen wiederum mehrfach nahe stehen die mit dem Pinsel gemalten Inschriften; dass mit Steinschrift parallel auch Mosaikinschriften anzusehen sind; dass eine Mittelstufe zwischen Metall und Stein Knochen und Elfenbein bildet; dass auch zwischen Erz und Blei zu unterscheiden ist; u. s. w.“ Das ist alles recht schön systematisch, scheint auch von paläographischen Auto- ritäten völlig angenommen zu sein(vgl. S. 5), hat aber gar keinen Werth. Als es, wahrscheinlich durch Schreiben mit der Feder, Mode wurde, statt der kleinen Abschlussstriche der Buchstaben, der apices, kleine Wellenlinien zu machen, meisselte man solche gewellte apices in den spröden


