Ueber
einige Lehren der Jikomachischen Ethik und ihre Beziehung zur Politik.
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I. Einleitung.
TO. rhg dperse àSAO l* mτιισο dνριισισαοω p̃alverat εκα Se*ν τι αμα μααααοαον. Eth. Nic. I, 9.
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De praktische Philosophie des Aristoteles(i eεpi αν αμe˙ενρμνννα ιμααοσρμα), deren Gegenstand das durch das Handeln zu verwirklichende Gute ist(rô πρρ☛ασκαταννννάα ν), umfasst die Ethik und Politik als zwei Theile eins und desselben Ganzen, der Staatswissenschaft oder Politik im weiteren Sinne(i πνληννmννm πτραρμα εα). Denn der Mensch ist ein staatliches Wesen(&6νο%m⁴½ðσραιριια), ein Glied des Staatsorganismus, und nur im Staate kann sich sein Begriff— das was er sein soll— er- füllen. Daher wird die Untersuchung über das letzte Ziel des menschlichen Handelns und die Mittel es zu erreichen den Gegenstand derjenigen Wissenschaft bilden, welehe alle andern beherrscht und leitet(u᷑εενντιανσν νά εμαα ερςρανενεεονυνννσ Dies ist die Staatswissenschaft. Sie verwendet und benützt die übrigen praktischen Wissenschaften, bestimmt, welche davon im Staate nothwendig, und in welchem Masse die Einzelnen sie zu erlernen haben, und schreibt überhaupt durch die Gesetzgebung vor, was zu thun und zu lassen ist ¹).
Was nun das Verhältniss der Aristotelischen Ethik zur Politik betrifft, so euthält die erstere die Theorie des sittlichen Handelns, während die letztere untersucht, mittels welcher Gesetze und Ein- richtungen die ethischen Wahrheiten ins Leben eingeführt, und die Bürger zur Sittlichkeit erzogen werden können. Die Politik ist die angewandte Ethik ²).
Seiner ganzen Geistesrichtung gemäss ergeht sich A. in seiner Ethik weder in idealen Construe- tionen, noch stellt er einen starren allgemeinen Grundsatz an die Spitze derselben. Sein Ausgangspunkt ist einfach die Natur des Menschen, wie solche, zwischen Heroengrösse und thierischer Versunkenheit die
¹) E. Nic. L 100Ich citire die N. Ethik nach Zell, die andern Schriften nach der Ausg. der Berliner Akademie.— 2) S. Brandis, Aristoteles II, 1522.— Wenm Nickes(de Arist. Polit. libris 1851. p. 7) meint, man habe vor ihm all- gemein angenommen, A. handle in der Ethik von dem sittlichen Leben des Einzelnen und in der Politik von dem des Staates, so ist ihm entgangen, duss bereits Zell in seiner Ausg. p. 28 das richtige Verhältniss zwischen beiden Schriften mit aller Schärfe und Bestimmtheit nach gewiesen hat. 1*


