Aufsatz 
Die Realschule in Höchst a.M. von 1817-1884 / von Philipp Hafner
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Zu einem Abſchluß war aber damit die Organiſation der Realſchule noch nicht gekommen. Am 5. November 1861 erging nach eingehenden Kammerverhandlungen das landesherrliche Edikt über die zukünftige ſelbſtändige Stellung der Realſchulen, wodurch das Realſchulweſen des ganzen Landes auf einen neuen Boden geſtellt wurde. Die Realſchulen hörten damit auf, den(Volks)⸗Schulinſpektionen zu unterſtehen und wurden unmittelbar der Landes⸗Regierung unterſtellt; ſie erhielten ihren eigenen, vom Gemeinderat zu wählenden Schulvorſtand, deſſen Sitzungen unter dem Vorſitz des Realſchuldirigenten ſtattfanden. Zu⸗ gleich wurden auch die Gehalts⸗, Penſions⸗ und Relikten⸗Verhältniſſe neu geregelt. Die Realſchulen ſollten nach dem Edikt in vier Kurſen Schülern vom 10. bis zum 14. Lebensjahr eine weitergehende allgemeine Bildung gewähren und umfaſſendere Kenntniſſe vermitteln, als es die Elementarſchulen vermöchten, und ſollten je nach ihrer Frequenz zwei⸗, drei⸗ oder vierklaſſig ſein. Auch kleinen Städten wurde es ſo ermög⸗ licht, eine Realſchule zu unterhalten.

Nach den Grundſätzen dieſes neuen Realſchulgeſetzes wurde im Ok⸗ tober 1862 auch die Höchſter Realſchule neu eingerichtet und zwar als dreiklaſſige Anſtalt, indem die oberſte Klaſſe zwei Jahrgänge umfaßte. Der erſte Reallehrer Ulrich wurde zum Dirigenten ernannt.

Das Lehrerkollegium beſtand aus drei Lehrern: 1) dem Dirigen⸗ ten Ulrich(ſeit Dezember 1863 Realoberlehrer), 2) dem Reallehrer Preß, 3)(nachdem der Reallehrer Maas 1861 nach Limburg verſetzt und ſein Nachfolger, der Reallehrer Schlimm, im Auguſt 1862 aus dem naſſauiſchen Schuldienſt ausgetreten war) dem Lehrgehilfen Karl Jung. Den Religionsunterricht erteilten, wie bisher, die Geiſtlichen der beiden Konfeſſionen; der evangeliſche Kaplan Vogel von Nied unterrichtete außerdem im Lateiniſchen. Der Unterricht im Geſang und Schreiben wurde von Elementarlehrern wahrgenommen.

Zum völligen Ausbau fehlte der Realſchule noch eine Klaſſe, da⸗ mit auch die oberſte Klaſſe in zwei getrennten Zöten unterrichtet werden konnte. Dieſe weitere Ausgeſtaltung ließ auch die Landes⸗Regierung nicht aus den Augen, indem ſie ſchon 1865 anordnete, daß eine vier⸗ klaſſige Schule anzuſtreben ſei. Man mußte aber, für jetzt wenigſtens, dieſen Gedanken fallen laſſen, da die Mittel zur Verwirklichung des⸗ ſelben fehlten, ebenſo wie die Anordnung, daß Oſtern jedes Jahres ein Schulprogramm herauszugeben ſei, aus demſelben Grunde nicht zur Ausführung kam. Die politiſche Umwälzung des Jahres 1866 ließ dieſe Anregungen in verſtärktem Maße aufleben. Schon im November 1866 ordnete Kgl. Regierung mit Genehmigung des Staatsminiſteriums die Abfaſſung von Realſchulprogrammen in 4 Gruppen an, wobei Höchſt mit Idſtein, Oberurſel und Uſingen die vierte Gruppe bildete, und über⸗