Aufsatz 
Die Realschule in Höchst a.M. von 1817-1884 / von Philipp Hafner
Einzelbild herunterladen

14 J. Die Entwicklung der Realſchule.

Die Organiſation des Schulweſens im vormaligen Herzogtum Naſſau beruhte auf dem landesherrlichen Edikt vom 24. März 1817. Durch§ 5 dieſes Ediktes wurde beſtimmt, daßfür die männliche Jugend, um in denſelben die für Handwerker, Künſtler und ein land⸗ wirtſchaftliches oder anderes Gewerbe in größerer Ausdehnung künftig zu treiben beſtimmten Individuen nötige erweiterte Bildung, als all⸗ gemeine Vorbereitung zu ihrem künftigen bürgerlichen Beruf zu er⸗ werben, in nachſtehenden Städten und Gemeinden des Herzogtums Realſchulen errichtet werden: in Dietz, Eltville, Hachenburg, Herborn, Höchſt uſw. Bei jeder Realſchule ſollte in der Regel ein ordentlicher Lehrer angeſtellt, ihm aber, wenn es nötig erſcheine, ein Gehilfe oder auch mehrere beigegeben werden; für die Lehrer an den Realſchulen wurde ein Gehalt von 500 bis 700 fl. feſtgeſetzt. Ueber die Einrich⸗ tung dieſer Realſchulen wurde ferner in§ 6 angeordnet:Es ſoll in denſelben nach vorgeſchriebenen Lehrbüchern in zwei Lehrkurſen, wöchent⸗ lich in 30 Stunden, gelehrt werden: Deutſche Sprache mit Verfertigung ſchriftlicher Aufſätze, Naturgeſchichte, Naturlehre, Erdbeſchreibung mit Geſchichte verbunden, Zeichnen, Schönſchreiben, Mathematik, Technologie und einfache Buchhaltung. Die Aufnahme der Schüler ſollte in der Regel im 13. Lebensjahre und ihre Entlaſſung dann ſtattfinden, wenn ſie die in der Realſchule vorgetragenen Gegenſtände erlernt hatten.

Die Realſchulen, wie ſie durch das Edikt vom 24. März 1817 geplant waren, bewegten ſich in einem ziemlich engen Rahmen und hatten mit den Schulen, die ſeit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts vielfach neben den Gymnaſien und anſtelle derſelben zur Verbreitung einer höheren allgemeinen Bildung für den Bürgerſtand angeſtrebt wurden, wenig mehr als den Namen gemein; ſie waren Fachſchulen, die eine etwas über das Niveau der Volksſchule hinausgehende prak⸗ tiſche Bildung vermitteln ſollten.

Auf Grund des Ediktes wurde Oſtern 1818 auch in Höchſt eine Realſchule errichtet unter Leitung des Reallehrers Müller:; ſie unter⸗ ſtand der Aufſicht des Herzogl. Schulinſpektors. Als Schullokal diente ein Zimmer in der Behauſung des Reallehrers; doch ſollte der Schul⸗ inſpektor, ſobald dasſelbe zu eng werde, darauf bedacht ſein, ein ge⸗ räumigeres zu mieten und auch wegen Anſchaffung eines Schulgartens und Anlegung einer Baumſchule mit dem Herzoglichen Amt ſich zu benehmen.

Die Frequenz der neuen Realſchule hat aber wohl den gehegten Erwartungen nicht ganz entſprochen. Denn ſchon im September 1819 glaubt die Landes⸗Regierung die Erfahrung gemacht zu haben, daß die