Aufsatz 
Über die Zeitbestimmungen in Plato's Gorgias / Wilhelm Münscher
Entstehung
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Wenn nun diese vier Stellen, welche dem athenischen Staat angehörende und allgemein bekannte Personen betreffen, nach unbefangener Erklärung mit der durch den Anfang des Dialogs schon an die Hand gegebenen Annahme eines im Jahr 427 gehaltenen Gesprächs völlig übereinstimmen, ja nur mit dieser, nicht mit der andern sich vereinigen lassen, so sind freilich auch noch zwei Stellen zu Helrachtef, deren Inhalt ganz bestimmt auf eine spätere Zeit hinzuweisen scheint.

Die erste ist diejenige, in welcher von Archelaos dem König der Macedonier die Rede ist. Diesen hält nämlich Polos S. 470 d. bis 471 d.(c. 26. vergl. 479 a. c. e.(c. 34 u. 35) und 525 d. c. 81) dem Sokrates als Beispiel eines solchen entgegen, der durch die abscheulichsten Gewaltthaten den Thron an sich gerissen und, ungeachtet er so ungerecht gehandelt habe, doch eine glückliche Regierung führe. Nun ist aber als sicher anzunehmen, dass Archelaos erst im J. Ol. 91, 2. 414 v. C. zur Regierung kam und bis zum J. 410 oder 399 herrschte ²). Wird auch gleich das, was er gethan hatte, um sich der IHerrschaft zu bemächtigen, als kürzlich (x0 aœl r⁴m) geschehen bezeichnet, so ist doch ein arger Anachronismus, den Plato be- gangen hat, nicht abzuläugnen. Aber er ist nicht auffallender, als wenn er in dem Gastmahl, wo er selbst die Zeit, in der das Gespräch gehalten sein soll, deutlich bezeichnet, doch eine Begebenheit beiläufig erwähnen lässt, welche unzweifelhaft in viel spätere Zeit fällt, oder wenn er in dem Menexenos den Sokrates eine Rede vortragen lässt, in welcher die Thaten Athens bis zum J. Ol. 98, 2. v. Ch. 387, also noch 13 Jahre über den Tod des Sokrates hinaus dargestellt sind. Allein im Menexenos, der nur bestimmt ist, in scherzhafter Weise ein Gegenstück zu den von athenischen Rednern bei öffentlichen Leichenfeiern zu Ehren im Krieg gefallener Bürger gehaltenen Prunkreden zu ſiefern, kann man sich über eine solche in die Augen fallende Nichtachtung des geschichtlichen Thatbestandes weit weniger wundern, als in andern zu ernsten Zwecken verfassten Dialogen. Was aber das Gastmahl betrifft, so wird in der dem Aristophanes in den Mund gelegten Rede nur mit zwei Worten eine Be- gebenheit angedeutet, die, wie wir wissen, erst Ol. 98, 3. oder v. Chr. 386 vorſiel, und, wenn deren Erwähnung auch für die Bestimmung der Zeit, wo das Gespräch von Plato verfasst wurde, sehr wichtig ist, doch eben zeigt, dass Plato auch da, wo er selbst eine bestimmte Zeit angiebt, in welcher er das Gespräch gehalten wissen will, kein Bedenken trägt, bei An- führung von Beispielen oder in beiläufigen Nebenbemerkungen die Redenden Umstände berüh- ren zu hsson,: welche von dem Kenner der Geschichte als jenem Zeitpunkt des Gesprächs

1) Vergl. Athen. V, 58, und Diod. XIV., 37, dessen Angabe einer siebenjährigen Regierungszeit durch ihn selbst Diod. XIII, 49. widerlegt wird, daher dem Archelaos eine Regierung von 14 Jahren beizulegen ist, wie sich auch aus Syncell. Chronogr. p. 262 ergiebt, vergl. Wessol. ad Diod. XIV, 37.