Aufsatz 
Eine Rede über Trennung und Zusammenhang der Schulen : nebst Anmerkungen
Entstehung
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ein solches Fortschreiten(wie in Preussen) auch bei uns geschehen, so ist eine dem Ministerium des Innern zunächst untergeordnete und mit den einzelnen Gymnasien in unmittelbarer Verbindung stehende Central-Behörde ein unumgängliches Bedürf- niss, mag dieser die höhere Leitung der Gelehrten-Schulen allein, oder die des ganzen Schul- und Unterrichtswesens überhaupt übertragen werden. Wenn diese Centralbe- hörde durch einen oder mebrere des Gelehrten-Schulwesens vermittelst ihrer Wissen- Schaft und Erfahrung wohl kundige und in der Geschäftsführung bewanderte Männer gebildet wird, so wird durch sie alles das zu Stande kommen, was uns noch fehlt. Denn an ihr werden die einzelnen Gelehrten-Schulen eine Auregung, eine Stütze und einen Vereinigungspunct für ihre Bestrebungen finden und sie wird, indem sie allen eine gleichmässige unpartheiische Vorsorge widmet, in allmählichem Fortschritt eine Weitere Ausbildung und Vervollkommnung dieser Institute bewirken. Sie wird sich nämlich an Ort und Stelle und durch eigene Untersuchung mit allen Mängeln und Vorzügen derselben bekannt machen und das Ungenügende zu vervollständigen, das Verwerfliche zu entfernen, das Bessere einzuführen, sich angelegen sein lassen. Sie wird, da sie von einem höheren Standpunct aus das Ganze übersieht, durch ihre Vor- Schläge die vorhandenen oder neu entstehenden Lücken auf die rechte Art auszufüllen und Jeden an den Ort zu stellen wissen, wo er am bessten einzugreifen und zu wirken vermag. Sie wird die Lehrer durch die Aufmerksamkeit, welche sie ihrer Thätigkeit zuwendet, mit neuem Muth und neuer Freudigkeit in ihrem Berufe erfüllen. Sie wird endlich, so wie sie der Staatsregierung die Sicherheit gewährt, dass die Gelehrten- Schulen ihren Zweck erfüllen, so auch die Schulen bei der Staatsregierung vertreten vund, was noch in Zukunft für die Gelehrten-Schulen als nöthig sich herausstellt und höherer Sanction oder Verwilligung bedarf, bei jener in Anregung bringen. Das Be- dürfniss dieser Central-Behörde waltet noch immer ob. Nur dadurch wird der einzig sichere Weg zur Abhülfe gerechter Klagen, die jetzt noch geführt werden, gebahnt und eine fortwährende Vorsorge für die Fortentwickelung des Gymnasial-Schulwesens mög- lich gemacht, zumal vorausgesetzt werden muss, dass jene Centralbehörde nicht eigen- mächtig verfahren, sondern über alle wichtigen Veränderungen eine von Zeit zu Zeit, etwa alle zwei Jahre, zu versammelnde und aus Directoren und Lehrern der Gymnasien bestehende Commission in Folge höherer und höchster Anordnung zu Rathe ziehen wird. Der Einwurf aber, den man öfters gemacht hat, dass die obere Leitung von sechs Gym- nasien die Kräfte eines Mannes nicht genug in Anspruch nehme, wird, wie ich glaube,