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Dingen, sondern Bildung des Geistes mittelst methodischer Behandlung der Naturkunde und der Mathematik erstrebt wird. Ebenso nothwendig ist es aber für das Gymnasium, dass man nicht verkehrten in gegenwärtiger Zeit hervortretenden Forderungen Conces- sionen mache, wodurch die auf tieferes Eindringen in die Welt des classischen Alter- thums gegründete, in sich zusammenhängende Gliederung des Unterrichts gestört und der Charakter einer humanistischen Uebungsschule verwischt wird.*)
Anmerk. 6. Das Bedürfniss der hier bezeichneten Rettungsanstalten kann nicht dringend genug hervorgehoben werden. In Kurhessen sind bis jetzt nur zwei Anstalten dieser Art, zu Cassel und zu Rengshausen, vorhanden, beide noch von beschränk- tem Umfang und bei weitem nicht hinreichend. Sollte das gegebene Beispiel und die täglich mehr hervortretende Nothwendigkeit, für die Erziehung und Unterweisung der verwahrlosten Jugend zu sorgen, nicht endlich alle anderen Rücksichten zurücktreten lassen und zur Errichtung von Anstalten ermuntern, die künftig die Stelle der vermöge des§. 27 der Grundrechte aufhörenden blossen Armen- oder Frei-Schulen einnehmen müssen?
Anmerk. 7. Es hat hier nur herausgehoben werden sollen, dass jede Anstalt, die im vollen Sinne des Worts Schule sein will, den ganzen Menschen erfassen muss, nicht aber bloss für einen besondern Stand und Beruf ihre Zöglinge vorzubilden hat. Wenn Lzugleich der christlichen Religion Erwähnung geschieht und von ihr gesagt wird, dass sie mit der Bildung, die der Mensch als solcher bedarf, nicht streite, so lag die Vorstellung zu Grunde, dass erstens die Religion zum Wesen des Menschen gehört und jede Schule also für religiöse Bildung Sorge zu tragen hat, dass aber zweitens die Schule gerade an die christliche Religion schon desswegen die Entwickelung des religiösen Lebens anknüpfen muss, weil in ihr, wenn man sie in ihrer Quelle aufsucht, die wahre Frömmigkeit, das Leben in Gott, das von dem ächt-sittlichen Leben nicht
*) Diese Erörterung des Verhältnisses der Gymnasien und Realschulen bleibt freilich nur im Allge- meinen stehen, weil eine ausführliche Darstellung zu weit geführt haben würde und ich nur das erläutern wollte, was in der Rede gesagt ist. Aber das Speciellere lässt sich, glaub' ich, leicht aus diesen Prämissen ableiten. Ueber das Princip der Realschulen haben sich übrigens in gleicher Weise theils Harnisch in der deutschen Bürgerschule S. 102 ff. theils Nagel in: Idee der Realschule nach ihrer theoretischen Begründung und practischen Ausführung. Ulm 1840 S. 29. f. ausgespro- chen. Vergl. auch Nagel's Reise-Erfahrungen über den gegenwaärtigen Zustand des Realschulwesen⸗ in Deutschland. Ulm, 1844. 8.*


