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Casimir zu Stande und die Anstalt leistete schon desswegen weniger, weil sie, ein Mittelding zwischen Gelehrtenschule und Universität, weder der einen noch der andern Bestimmung vollends entsprach. Das Rinteler Gynmmasium(seit 1817) ist als ein Erzeug- niss der im Jahre 1621 von dem Grafen Ernst von Schaumburg gestifteten und 1810 durch die Königlich-Westphälische Regierung aufgehobenen Universität anzusehen, die selbst aus einem 1610 zu Stadthagen gegründeten Gymnasium hervorgegangen war: Eine allgemeine Geschichte der kurhessischen Schulen ist nicht vorhanden. Ueber die Geschichte der Casseler städtischen Gelehrtenschule haben wir ein ausführliches und gründliches Werk, worin alle zu Gebote stehenden Hälfsmittel sorgfältig benutzt sind, von C. F. Weber: Geschichte der städtischen Gelehrtenschule zu Cassel. Cassel 1840. 8. Ueber die Entstehung, den Fortgang und den Verfall des älteren hanauischen Ober- und Unter-Gymnasiums oder der hohen Landesschule zu Hanau finden sich in- teressante Mittheilungen in David Th. Aug. Suabedissen's(damals Professors der Philosophie an demselben) Aufsatz von 1802: Nachrichten von der hohen Landesschule zu Hanau abgedruckt in Münscher's Magazin für Kirchen und Schulen. Marburg 1803. 8. 4. Heft S. 1— 26. Ueber die Schicksale des Hersfelder Gymnasiums von 1570 bis 1832 habe ich selbst in zwei Jahresberichten von 1836 und 1837 S. 3— 19 und S. 3— 34 in 4. unter dem Titel einer Chronik des Hersfelder Gymnasiums eine Ueber- sicht gegeben. Ueber die Geschichte des Marburger Pädagogiums sind ausser M. C- Curtius Schattenriss einer Geschichte des Marburger Pädagogiums. Marburg 1785. 4. zu vergleichen Chr. Koch's(damals Lehrers an dieser Anstalt) Beiträge zur Geschichte des öffentlichen Unterrichts in einem Rückblick auf drei Jahrhunderte des academischen Pädagogiums in Marburg. Ite Hälfte. Marburg 1828. 8.(Schulprogramm.) Anmerk. 4. Die Gestaltung der Gymnasien als einer eigenthümlichen Gattung von Schulen, die durch formale und materiale Vorbildung zu den academischen Studien ein bestimmtes Ziel zu erreichen haben, ist erst allmählich zu Stande gekommen. In unserem Lande wurde ihre von andern Anstalten sie scharf unterscheidende Bestim- mung erst durch die Verordnung über die Maturitäts-Prüfungen vom 11. April 1820 aus- drücklich anerkannt, nachdem die in den Bereich der academischen Studien übergrei- fenden Anstalten, wie die zu Cassel 1710 unter dem Namen Carolinum begründete Rit- ter-Academie, die man hernach zu einer Art von Universität zu erheben suchte, 1790 und das Hanauer obere Gymnasium 1812 eingegangen waren. Eine Anstalt dagegen, die den Namen: Gymnasium führte und in früheren Zeiten geblüht hatte, die Gelehrten-
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