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10. Durch Circularverfügung vom 10 Juni teilt das Kgl. Prov.-Schulcollegium den Ministerial-Erlass vom 29. Mai mit, betreffend die Schülerverbindungen, welehen, so weit er für die Schulen, für die Eltern und deren Stellvertreter, für die Hauswirte und für weitere Kreise der Schulorte beherzigenswert ist, möglichst dem Wortlaute nach hier aufzunehmen angemessen erscheint.
Das Unwesen der Schülerverbindungen in den oberen Classen der höheren Lehr- anstalten hat während der letzten Jahre die Lehrercollegien und die Königl. Aufsichts- behörden in zunehmender Häufigkeit zur Verhängung der schwersten Schulstrafen genötigt. Die Entschiedenheit des Vorgehens hat in öffentlichen Organen teils Znstimmung, teils tadelnde Kritik erfahren. Man hat einerseits die Schülerverbindungen als natürliche Reaction gegen übertriebene Strenge der Schulordnungen zu rechtfertigen versucht, um für deren Entstehung den Schulen selbst die Schuld zuzuschieben, andererseits hat man gemeint, man solle die kindische Nachahmung studentischer Bräuche ihrer Lächerlichkeit über- lassen und ihr nicht durch die Strenge der Verfolgung einen unverdienten Wert beilegen. Jene Beschuldigung der Schulen kann nur aus mangelhafter Kenntniss der thatsächlich an den höheren Schulen eingehaltenen Grundsätze der Disciplin erklärt werden; die ge- samten Vorgänge aber als ein gleichgiltiges Spiel jugendlichen Uebermuts gering zu schätzen, wird durch die Natur der konstatirten Thatsachen unmöglich gemacht, vor denen es pflichtwidrig wäre die Augen verschliessen zu wollen. Denn als gemeinsamer Character der Verbindungen hat sich erwiesen die Gewöhnung an übermässigen Genuss geistiger Getränke, welcher, auch wenn er in Ausnahmefällen ohne Täuschung der Eltern über den Zweck der Ausgaben ermöglicht wird, jedenfalls der Gesundheit nachteilig ist, jedes edlere geistige Interesse lähmt, ja selbst die Fähigkeit zum ernstlichen Arbeiten aufhebt. Die Unterhaltungen bei den Gelagen sind in manchen Fällen nachweisbar, da man sie der schriftlichen Aufzeichnung wert erachtet hat, in den Schmutz gemeiner Unsittlichkeit herabgesunken. Die Entfremdung gegen die wissenschaftlichen und sittlichen Ziele der Schule führt zu der Bemühung um alle Mittel der Täuschung in den häuslichen Arbeiten; manche Verbindungen sichern hierzu überdies ihren Mitgliedern die Benutzung ihrer Täuschungsbibliothek. Selbstverständlich ist der Erfolg solcher Täuschung nur ein vor- übergehender; die längste Dauer des Aufenthalts in den oberen Klassen, das Doppelte und Dreifache der normalen Zeit, findet sich vornehmlich bei eifrigen Verbindungsmit- gliedern, die in der Erfüllung ihrer angeblichen Verbindungspflichten die Fähigkeit zum Arbeiten verloren haben.— Gemeinsam ist ferner den Verbindungen die Bestimmung, dass in Sachen der Verbindung den Mitgliedern gegenüber der Schule die Lüge zur Ehrenpflicht gemacht wird. An die Stelle der Achtung vor der sittlichen Ordnung der Schule und der Anhänglichkeit an die Lehrer wird die grundsätzliche Missachtung der Schulordnung und die pietätslose Frechheit gegen die Lehrer gesetzt. Der Terrorismus, den die Vereinsmitglieder gegen die übrigen Schüler ausüben, erschwert es diesen, sich der sittlichen Vergiftung zu entziehen; durch enge Verbindung unter einander breiten die Vereine ihr Netz möglichst weit über nahe und ferne Lehranstalten aus.
Die bezeichneten Charakterzüge sind sämtlich in betrübender Evidenz als that- sächlich constatirt. Der Herr Minister erkennt gern an, dass in den zur Bestrafung


