Aufsatz 
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Entstehung
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und Geographie, in der Mathematik und den Elementen der Phyſik geprüft. Bei den Real⸗ ſchulen 1. O. beſteht die ſchriftliche Prüfung in einem deutſchen Aufſatz, einem franzöſiſchen und einem engliſchen Exercitium. und einer mathematiſchen Arbeit; mündlich wird bei denſelben in der lateiniſchen, franzöſiſchen und engliſchen Sprache, in der Geſchichte und Geographie, in der Mathematik und den Naturwiſſenſchaften geprüft.

Das Maß der Anforderungen iſt das für die Verſetzung nach Prima vorgeſchriebene. Rückſicht auf den gewählten Lebensberuf darf dabei nicht genommen werden.

Die eigenen Schüler der Gymnaſien und Realſchulen 1. O. werden einer Prüfung nur ſo weit unterzogen, als es an den einzelnen Anſtalten zum Zweck der Verſetzung nach Prima herkömmlich iſt.

Für die Ausfertigung der Zeugniſſe gelten im Allgemeinen die für die Maturitätszeugniſſe beſtehenden Vorſchriften.

III. Dgl. vom 31. October 1871, U 25,344:Die große Ausdehnung der Pocken⸗ epidemie in neuerer Zeit nöthigt dazu, in dieſer Beziehung auf ſchützende Maßregeln für die die öffentlichen Schulen beſuchende Jugend Bedacht zu nehmen. Ich finde mich deshalb mit Bezug auf§. 54 und§. 56 des durch die Allerhöchſte Ordre vom 8. Auguſt 1835 beſtätigten Regulativs die ſanitätspolizeilichen Vorſchriften bei anſteckenden Krankheiten betreffend, veran⸗ laßt, hiermit anzuordnen, daß von Seiten der Provinzial⸗Aufſichtsbehörden die Directoren, reſp. Rectoren derjenigen öffentlichen Schulen, deren Beſuch nicht obligatoriſch iſt, angewieſen werden, hinfort die Aufnahme der Knaben reſp. Mädchen u. a. auch von der Beibringung eines Atteſtes über die ſtattgehabte Impfung, reſp. Revaccination abhängig zu machen.

Die angezogenen§. 54 und 56 des oben erwähnten Regulativs lauten:§. 54Schul⸗ vorſteher ꝛc. werden wohl thun, ſich die Ueberzeugung zu verſchaffen, daß die bei ihnen in Unterricht tretenden Perſonen geimpft ſind. Perſonen, welche für ihre Kinder oder Pflege⸗ befohlenen die Aufnahme in öffentliche Anſtalten des Staats Stipendien oder andere Bene⸗ ficien nachſuchen, ſind abzuweiſen, wenn ſie den Nachweis über geſchehene Impfung nicht führen können.§. 56.Eine Aufnahme in Penſionsanſtalten, welche mit öffentlichen Unterrichts⸗ Inſtituten verbunden ſind, darf nicht eher ſtattfinden, als bis der aufzunehmende Zögling ſeine Vaccination oder Revaccination innerhalb der letzten zwei Jahre wirkſam an ihm vollzogen, nachgewieſen hat.

c. Chronik des Gymnaſiums.

In dem Lehrercollegium traten folgende Aenderungen ein. Mit dem Schluß des Sommer⸗ ſemeſters verließ der commiſſariſche Lehrer Püttgen ſeine bisherige Stellung bei dem hieſigen Gymnaſium; derſelbe erhielt eine ähnliche Stellung an dem Gymnaſium zu Caſſel. Dagegen wurde Dr. Heinrich Flach, bis dahin Lehrer an der Realſchule zu Homburg, vom 1. October ab als ordentlicher Lehrer an dem hieſigen Gymnaſium angeſtellt.

Heinrich Flach, geboren am 27. März 1838 zu Büdingen im Großherzogthum Heſſen, wo ſein Vater Lehrer iſt, beſuchte das Gymnaſium ſeiner Vaterſtadt und widmete ſich zu Gießen dem Studium der Theologie und Philologie. Nachdem er Oſtern 1859 das theologiſche Facul⸗ tätseramen beſtanden, ging er auf das Predigerſeminar zu Friedberg und verließ daſſelbe nach