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Schulnachrichten.
I. Lehrverfassung des Realgymnasiums.
A. Lehrercollegium.
Die Anstalt begann ihren Cursus unter schwierigen Verhältnissen.
Dem Collaborator Dr. Menges wurde der von ihm gewünschte Wiedereintritt in dieselbe, weil er noch nicht genesen war, ärztlich untersagt und ist es auch das ganze Jahr hindurch geblieben. 1
Der zeitherige Lehrer des gesammten constructiven Zeichnens, Dr. Hildenbrand, welcher zugleich sowohl für einige Lectionen des eben Genannten, als auch für einen Theil des chemischen Unterrichts, besonders während der Ständekammersitzungen(vgl. das vorjährige Programm), in Aussicht genommen war, warde in Folge der inzwischen eingetretenen Kriegsbereit- schaft dem Heere assentiert.
Dieser zwiefachen Einbusse an Lehrerkräften half Herzogliche Landesregierung fürsorglich dadurch ab, dass
1) dem Zeichenlehrer an der hiesigen höheren Bürgerschule, Herrn Joseph Müller, auf
die Zeit der Abwesenheit des Dr. Hildenbrand der Unterricht im constructiven Zeichnen in unverkürzter Stundenzahl übertragen wurde, 2) der je dreistündige lateinische Unterricht in den drei dem Realgymnasium verbliebenen Klassen, dem Conrector am Gymnasium, Herrn Otto, zufiel und hierdurch dieser Lehr- gegenstand in eine Hand kam, worin er im Interesse der Schule noch recht lange verbleiben möge, 2 3 3) dass der geschichtliche Unterricht im Sommer in den drei Klassen von 3 auf 2 Stunden beschränkt werden durfte.
So war der Verlust zweier vollen Lehrkräfte durch 6 Leichenstunden, und 9 Jateinische Stunden doch in Etwas ersetzt, während die übrigen Lectionen durch die vier anderen Lehrer der Anstalt zu decken blieben.


