16
ciplinen zum Vortrag kommenden Lehrsätze und Gesetze sind im Allgemeinen fol- gende Bedingungen massgebend. In jeder Klasse kommen zum Vortrag:
a. Diejenigen Lehrsätze und Gesetze, welche beim Unterricht in einer höheren Klasse der Schule selbst, oder auch beim Studium auf den Akademien, für welche das Realgymnasium vorzubereiten bestimmt ist, als Fundament für das weitere Ma- terial des Unterrichts oder des Studiums dienen,
b. diejenigen, welche, sei es unmittelbar, sei es mittelbar, Anwendung in denjenigen Abtheilungen der Technik finden, für deren Ausübung das Realgymnasium, zufolge des oben erwähnten Zweckes(As 2), vorbilden soll.
Was die Methode des Unterrichts in den mathematischen nnd naturwissenschaft- lichen Disciplinen anbetrifft, so ist dieselbe durch den für die formale Bildung der Schüler dadurch zu erreichenden Nutzen vorgezeichnet, dessen wichtigste Seite in der Pflege des wissenschaftlichen Sinns der Schüler und in der Erziehung derselben in der exacten Methode besteht. Es werden daher alle Lehrsätze und Gesetze in Form eines consequenten, wissenschaftlichen Systems hergeleitet und die Lösung aller Aufgaben auf die betreffenden Lehrsätze in regelrechter Weise zurückgeführt. Im naturwissen- schaftlichen Unterricht wird auserdem noch die Fähigkeit vermittelt, aus den beobach- teten Erscheinungen die Gesetze zu abstrahieren, sowie unter Berücksichtigung der jedesmal vorauszusetzenden geistigen Reife des Schülers, den Grad von Sicherheit und den Umfang zu beurtheilen, in welchem das einzelne Gesetz Gültigkcit besitæt.
Damit aber die Schüler des Realgymnasiums harmonisch ausgebildet und vor einer einseitigen Geistesrichtung bewahrt werden, wie sie eine überwiegende Beschäf- tigung mit Mathematik und Naturwissenschaft erzeugen kann, hat aller übrige Unter- richt seine erste, wichtige Aufgabe darin, die Sthise che Seite des Schülers zu pflegen. Dem Religionsunterricht fällt hierbei in erster Linie die Aufgabe zu, den Geist der Schüler mit den Grundideen der christlichen Religion zu erfüllen, ihrem Gemüthsleben eine würdige Richtung zu geben, eine sittlich-religiöse Lebensanschauung in ihnen zu begründen und auf eine gediegene Charakterbildung hinzuwirken. Dieselbe Aufgabe verfolgt ausserdem der historische Unterricht, indem er den Geist der Schüler mit den Ideen erfüllt, welche die geschichtliche Entwickelung der Völker beherrschen, so wie auch der sprachliche, der ihnen den Inhalt vaterländischer und fremder Meisterwerke zu eigen macht.
Die zweite nicht minder wichtige Aufgabe dieser Unterrichtszweige ist dem Schü- ler dasjenige Mass von positiven Kenntnissen zu geben, welches einerseits von jedem Gebildeten gefordert wird, und welches andererseits für besondere praktische Zwecke nothwendig ist. Dabei liegt es dem Sprachunterricht im Besondern ob, durch Uebung des grammatischen Sinns und der Fertigkeit im richtigen, präcisen und sachgemässen Gebrauche der Sprache den Schülern diejenige Geistesgewandtheit zu verleihen, welche aus einer gründlichen Betreibung namentlich fremder Sprachen hervorgeht.


