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Für den Eintritt in die unterste Klasse(Tertia) des Realgymnasiums werden, mit Ausnahme des Griechischen, diejenigen Kenntnisse verlangt, welche zum Eintritt in die Tertia in den übrigen Nassauischen Gymnasien berechtigen. Die von den Lehrercolle- gien dieser anderen Gymnasien in den übrigen Unterrichtsfächern, ausser dem Grie- chischen, für reif zum Eintritt in Tertia Erklärten treten, auf Vorlage eines genügenden Zeugnisses, ohne weitere Prüfung in die Tertia des Realgymnasiums ein; alle übrigen Schüler, welche nicht von einem anderen Gymnasium unmittelbar übertreten und in die unterste Klasse des Realgymnasiums aufgenommen werden wollen, sowie alle Adspiranten für höhere Klassen des Realgymnasiums müssen durch eine Prüfung nachweisen, dass sie ein entsprechendes Mass von Kenntnissen besitzen.
Für den Eintritt in die unterste Klasse des Realgymnasiums wird demnach vor- ausgesetzt:
1) in der Geometrie Kenntnis der Planimetrie;
2) in der Arithmetik Kenntnis der 4 ersten Operationen mit allgemeinen Zahlen und der Auflösung einfacher, sowohl numerischer als allgemeiner Gleichungen und, wie sich hiernach von selbst versteht, Fertigkeit im Rechnen mit ganzen und gebrochenen Zahlen, einschliesslich Aar Dacimalbrüche, nach den 4 Species;
3) in der Geschichte sichere und chronologisch genaue Kenntnis der Hauptbege- benheiten aus allen Perioden und der einflussreichsten Persönlichkeiten in den- selben;
4) in der Geogr aphie die Grundbegriffe der nahematisehon Geographie, ferner der Besitz eines klaren und treu aufgefassten Bildes der Erdoberfläche in ihren bemerkenswerthen Einzelheiten und deren Verhältnis zu einander in physischer und politischer Beziehung;
5) in der Zoologie von den Wirbelthieren und den Molusken Kenntnis der Klas- sen, Ordnungen, Familien und der wichtigsten einheimischen Species;
6) in der Botanik Kenntnis des Wichtigsten aus der Terminologie, ferner des Lin- néischen Systems nach Klassen und Ordnungen, und Fertigkeit Phanerogamen nach demselben mit Hülfe einer geeigneten Flora zu bestimmen;
7) in der deutschen Sprache Fähigkeit, Briefe, kürzere Erzählungen und Be- schreibungen orthographisch richtig und ohne bedeutende Verstösse gegen die Grammatik abzuſassen;
8) sichere Kenntniss der französischen Formenlehre und der Grundlehren der Syntax; Fertigkeit kleinere Uebersetzungen aus dem Deutschen ins Französische ohne Verstösse gegen die genannten Theile der Grammatik anzufertigen, sewie französische Schriftsteller von entsprechender Schwierigkeit in das Deutsche zu übersetzen.
9) für diejenigen Schüler, welche demnächst ein Maturitätsexamen zu machen beab- sichtigen und sich demgemäss am lateinischen Unterricht betheiligen, Festigkeit


