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zugleich die zeitweilige Direction des Realgymnasiums ermächtigt, demselben einige Unterrichsstunden(11) in den beiden Tertien zu übertragen, wodurch das übrige Lehrerpersonal in den Stand gesetzt wurde, die Stunden des Directors in den beiden Oberklassen vollständig zu decken..
Anhaltendere Erkrankungen unter dem Lehrerpersonal sind ausser den oben er- wähnten nicht vorgekommen.
Der Unterricht im freien Zeichnen wurde durch Rescript. Herzoglicher Lan-
desregierung vom 9. October 1857 dem Zeichenlehrer des gelehrten Gymnasiums A. Delaspée provisorisch übertragen. Den Religionsunterricht für die protestantischen Schüler ertheilt Herr Kirchenrath Dietz— den für die katholischen Herr Caplan Lorsbach. Das Lehrercollegium des Realgymnasiums bestand sonach am Schlusse des Jahres 1853 aus folgenden Gliedern: 1) Director Oberschulrath Dr. J. H. T. Müller, bis zu seiner Erkrankung Ordinarius der I., 2) Professor J. A. Ebenau, seit der Erkran- kung des Directors Ordinarius der I. und interimistischer Dirigent der Anstalt, 3) Pro- fessor Dr. C. B. Greiss, Ordinarius der II., 4) Conrector Dr. W. T. O. Casselmann, 5) Conrector Dr. H. F. E. G. Sandberger, 6) Collaborator Dr. Ch. Menges, Or- dinarius der III. a. und III. p.
An literarischen Arbeiten sind von den Lehrern der Anstalt im Laufe des letzten Schuljahres erschienen:
1) Lüdecking. Französisches Lesebuch Ir Theil, mit einem vollständigen Wörter-
buche; für untere und mittlere Klassen; 5. Aufl. Mainz 1857.
Englisches Lesebuch Ir Theil, mit einem vollständigen Wörterbuche; für un- tere und mittlere Klassen. Wiesbaden 1858.
2) Sandberger. a. Uebersicht der naturhistorischen Verhältnisse des Herzogthums Nassau. b. Einige kleine naturhistorische Abhandlungen in Zeitschriften.
B. Unterricht. I. Allgemeine Bemer Kungen,
Das Realgymnasium, welches aus 3 Klassen besteht, von denen die Prima einen zweijührigen Cursus hat, bezweckt, wie das landesherrliche Edict vom 22. Juni 1844 die Erweiterung der Gelehrtenschulen und Realschulen petreffend in§. 3 besagt,„eine allgemeine, wissenschaftliche Vorbildung derjenigen, welche sich einem technisch- prak- tischen Berufe widmen und zu demselben unmittelbar übergehen, oder ihre Studien auf einer Fachschule etc. fortsetzen wollen.“ Die Anstalt will also
1) denjenigen zukünftigen Technikern, welche demnächst ihre Fachstudien auf einer Akademie(polytechnischen Schule oder Universität) vollenden, sowohl solchen,


