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Schulnachrichten. I. Lehrverfassung des Realgymnasiums.
A. Lehrercollegium.
Durch die Trennung des Realgymnasiums von der neu errichteten höheren Bür- gerschule in Wiesbaden sind aus dem Lehrercollegium, wie es pag. 30 des vorigjähri- gen Programms aufgeführt war, folgende Herren ausgeschieden: Conrector P olack, Sprachlehrer Milne, Reallehrer D. Becker, Reallehrer H. Leyendecker, Beit ſtdn Krebs, Candidat Dr. Wenzel, Zeichenlehrer W. v. Bracht und Gesanglehrer G. Anthes. Professor Dr. T Se ic wurde in gleicher Eigenschaft an das Gymna- sium zu Wiesbaden versetzt, ertheilte jedoch noch in 8 wöchentlichen Stunden den Unterricht in der französischen Sprache in den beiden obersten Klassen des Realgym- nasiums.— Der LZeichenlehrer H. J. Scheuer, der wegen einer langen und schmerzhaften Krankheit während des ganzen Sommerhalbjahres keinen Unterricht ertheilen konnte, starb am 10. November 1857. An ihm verlor die Schule einen Lehrer, der seit dem Jahre 1845 mit grosser Berufstreue und unermüdetem Fleisse an ihr gewirkt, und durch die Anspruchlosigkeit seines Wesens sowie durch die Gedie- genheit seines Charakters die ungetheilte Liebe und Nulaclttma seiner Schüler und Collegen besessen.—
Der Director der Anstalt Ohersckulrath Dr. Mäller erkrankte zu Anfang Juli und konnte während einiger IF ben keinen Unterricht geben. Nachdem er darauf wieder soweit genesen war, dass er 14 Tage lang seinen Unterricht ertheilen konnte, er- krankte er aufs neue am 20. August und wurde dadurch bis zum Schlusse des Sommerhalb- jahres der Anstalt entzogen. Auch während des ganzen Wintersemesters musste er auf Anordnung seines Arztes, die Schule meiden.— Die daraus für den Unterricht entste- hende Lücke wurde von den übrigen Lehrern der Anstalt durch Uebernahme einzel- ner Stnnden sowie durch Combination bis zu den Herbstferien ausgefüllt. Da aber die vorhandenen Lehrkräfte nicht ausreichten, die gesammte Stundenzahl des erkrank- ten Directors zu decken, auch der Gang des Unterrichts eine entschiedenere Aushülfe verlangte, so wurde von Herzoglicher Landesregierung der Candidat Dr. Hilden- brand, nachdem er ein Examen im constructiven Zeichnen bestanden, unterm 31. October 1857 dem Realgymnasium zur Ertheilung dieses Unterrichts zugewiesen, und


