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zeigen. Von diesen beiden Folgerungen ist allerdings die erste so zwingend, dass man sie zu allen Zeiten für selbstverständlich gehalten hat. Hat man doch schon im Altertum die Frage erwogen, wer wohl die Herausgabe des unvollendeten Werkes besorgt habe, und hat an Xenophon gedacht, ¹) den bekanntlich auch Krüger in seinem Leben des Thukydides als den wahrscheinlichen Herausgeber bezeichnete. Es ist demnach sehr liebenswürdig, wenn man sich beeilt, Schwart⸗z in diesem Punkt seiner Zustimmung zu versichern, über den seit 2000 Jahren kaum ein Mensch eine andere Meinung gehabt hat; ²) aber irgend welchen sachlichen Wert hat diese Zustimmung natürlich nicht. Worauf es allein ankommt, ist seine weitere Folgerung, wenn ein anderer das Werk herausgegeben habe, so müsse seine redaktionelle Tätigkeit noch zu Tag treten. Dieser Folgerung aber muss ich entschieden widersprechen. Sie fusst wohl auf der Tatsache der Unfertigkeit des Werkes. Allein sie wäre nur dann zutreffend, wenn es erwiesen wäre, dass Thukydides sein Werk nicht bloss unvollendet, sondern auch, soweit es vollendet ist, mangelhaft ausgearbeitet hinterlassen habe. Aber das stellen wir ja gerade aufs bestimmteste in Abrede, und Schwartz kann uns für seine gegenteilige Ansicht keinen Beweis liefern; denn sobald er einen Herausgeber an der Gestaltung des überlieferten Textes mitbeteiligt sein lässt, kann er den unfertigen Zustand des von Thukydides hinterlassenen Werkes nicht mehr aus diesem direkt erweisen, sondern nur als Konsequenz aus der Annahme eines solchen Herausgebers folgern. Wenn man also jenem von Schwartz unternommenen Wahrscheinlichkeitsbeweis auf den Grund geht, so bewegt er sich völlig im Zirkel: weil ein anderer das Werk redigiert hat, muss es Thukydides unfertig hinterlassen haben, und weil er es unfertig hinterlassen hat, muss ein anderer es redigiert haben u. s. w.
Demnach ist ein Wahrscheinlichkeitsbeweis für die Existenz eines das Werk ausarbeitenden Herausgebers nicht zu erbringen. Und in der Tat ist diese auch im höchsten Grade unwahrscheinlich. Vor allem ist es unmöglich, dass das Geschichtswerk, wie Junghahn meint, erst in viel späterer Zeit, vielleicht von einem Nachkommen des Thukydides überarbeitet worden sei. Denn durch seine Nachahmung bei Philistos und vor allem durch seine Fortsetzung in Xenophons Hellenika steht fest, dass es schon vor 386 v. Chr. verbreitet war, und der Heraus- geber könnte also nur in den Anfang des 4. Jahrhunderts gesetzt werden. 3) Und was würde, beiläufig bemerkt, übrig bleiben, wenn man mit Junghahn alle sprachlich schwierigen Partieen, etwa die Hälfte des Gesamtwerkes, dem Herausgeber zuschreiben wollte! ⁴)
Aber auch dafür, dass ein Herausgeber im Sinne von Wilamowitz und E. Schwartz, d. h. ein solcher, der alsbald nach des Thukydides Tod das unfertig hinterlassene Werk zum Zweck der Veröffentlichung überarbeitet habe, ein Hirngespinst ist, lässt sich meines Erachtens ein Beweis erbringen. Dieser liegt in den beiden Tatsachen, dass das Werk nach dem Zeugnis des Altertums von jeher nur bis zum Jahr 411 gereicht hat, und dass Thukydides nach seiner eigenen Angabe die Ereignisse des ganzen Krieges bis zum Ende aufmerksam verfolgt und demnach auch über die Begebenheiten der Jahre 411 bis 404 seine vorläufigen Aufzeichnungen besessen hat. Warum ist uns von diesen nichts erhalten? Bekanntlich hat Müller-Strübing, gestützt auf die Worte V, 25 141ρμρ2ά̈ za tata 5 dtbᷣ ob2e...„6./ 05 Thy rs A„ zasεᷣαανυασνχνν εν A, ναυπιν Aaνεαννοι u. s. w., die Behauptung aufgestellt, Thukydides habe sein Werk ganz vollendet; aber man habe ihm den letzten Teil geraubt und denselben vernichtet und habe ihn zu diesem Zweck ermordet, und zwar seien die Oligarchen die Anstifter gewesen.
¹) Diog. Laert. II, 59.
²¹) Dies tut z. B. G. Meyer Progr. IIfeld 1889, S. 33= Bursians Jahresber. B. 79(1895) S. 192. Freilich will A. Bauer a. a. O. auch von einem Herausgeber im herkömmlichen Sinn nichts wissen.
³) A. Bauer, Literar. Centralblatt 1887, S. 677.
) G. Meyer, Progr. IIfeld 1889 S. 12= Bursians Jahresber. B. 79(1895) S. 172.


