20 sahen Cwiklinski und Leske noch als beweisend an(I, 23. II, 1. II, 54, 3. III, 87, 2). Aber schon die nächsten Schriften gaben zu, dass auch aus diesen Stellen ein sicherer Beweis für Ullrich nicht zu erlangen ist. So beruhte die ganze Hypothese, abgesehen von allgemeinen Erwägungen, ausschliesslich noch auf dem doppelten Proömium, und wenn Cwiklinski nun noch dieses Argument zerstörte, so schwebte sie vollständig in der Luft.
Aber auch ganz abgesehen von diesem einzelnen Missgriff hat Cwiklinski durch seine Beweisführung die Grundlagen der Ullrichschen Anschauung ohne Zweifel selbst zerstört, so wenig das auch ihre Anhänger zunächst erkannten. Der Nachweis war erbracht, dass die ersten Bücher des Werkes nach dem Frieden des Lysander umfassend überarbeitet sein müssen, wenn sie ursprünglich nach dem Frieden des Nikias als besondere Schrift abgefasst worden sind. Warum hat sie nun Thukydides nach 404 in so eindringender Weise umgestaltet? Ganz selbst- verständlich deshalb, weil er jetzt eine einheitliche Geschichte des peloponnesischen Krieges schreiben und seine früheren Bücher zu einer solchen zusammenarbeiten wollte. Wenn er das aber für die ersten Bücher ausgeführt hat, so haben wir sie demnach als den ersten Teil der nach 404 verfassten Geschichte des peloponnesischen Krieges zu betrachten und nicht als die nach 421 entstandene(ieschichte des zehnjährigen Krieges. Und es ist einfach unmöglich, dass der grosse Geschichtschreiber eine solche tiefgehende UÜberarbeitung vorgenommen und dennoch, aus einer vor 15 Jahren geschriebenen Schrift Dinge stehen gelassen hat, die zu seinem erweiterten Plan und seiner vertieften Auffassung der Ereignisse im Widerspruch stehen. Somit ergibt sich als notwendige Konsequenz der Untersuchungen Cwiklinskis und Leskes die Rückkehr zu der alten Krügerschen Ansicht von der Einheitlichkeit des Geschichtswerkes. ¹)
Vor allem ist das Argument, das Ullrich dem doppelten Proömium entnahm, durch den Nachweis einer umfassenden Uberarbeitung der ersten Bücher unbedingt widerlegt. Aber auch an einzelnen Stellen wird Thukydides aus früheren Vorarbeiten sicher nichts haben stehen lassen, was zu seiner endgiltigen Auffassung oder zu dem Ausgang der Ereignisse nicht passte. Ich kann hier nicht auf eine Prüfung der einzelnen Stellen eingehen, die Ullrich für seine Ansicht zusammengetragen hat. Ich verweise in dieser Hinsicht auf meine Dissertation, in der ich nach- zuweisen versucht habe, dass keine einzige dieser Stellen für Ullrichs Annahme einer früheren Abfassung der ersten Bücher eutscheidend ist.2²) Ich bilde mir nicht ein, die Schwierigkeiten, die in manchen dieser Stellen unzweifelhaft vorliegen, überall richtig erklärt zu haben. Dass diese aber für die Abfassungszeit nichts Sicheres beweisen, geben Ullrichs Anhänger im allgemeinen selber zu. Auch E. Meyer hat Ullrichs Beweisstellen nochmals nachgeprüft und keine einzige derselben überzeugend gefunden. Freilich würde er keinen Anstoss daran nehmen, wenn Thu- kydides bei der abschliessenden Bearbeitung seines Werkes hier und da eine Kleinigkeit über- sehen und deshalb unverändert gelassen hätte.³) Und an einer Stelle ist er geneigt, ein solches Versehen anzuerkennen, nämlich IV, 48, 5, wo Thukydides von der kerkyräischen Revolution von 425 sagt XA 1 Aοπιι τ‿οm⁷J„owohsvn EsXOTev E« rODrO. SA ſe 1Aοà roy r6NeO 6vDs. Ich möchte einem Schritftsteller, dessen ausserordeutliche Sorgfalt allgemein anerkannt ist, selbst in Kleinig- keiten derartige Nachlässigkeit nicht zutrauen, namentlich wenn ich bedenke, wie wenig sicher
¹) Welche Verwirrung der Ansichten der im Eingang von mir gerügte Mangel einer präzisen Frage- stellung mitunter verschuldet hat, lehren in interessanter Weise die Quaestiones de tempore, quo historiarum libri a Thucydide compositi quoque editi sint von F. Zimmermann(Diss. inaug. Hal. 1875). Dieser zieht aus Cwiklinskis Untersuchungen völlig richtig die oben aufgewiesenen Konsequenzen und verteidigt dennoch die Ullrichsche Hypothese!
¹) Quaestiones de locis Thucydideis ad comprobandam sententiam UlIlrichianam allatis. Diss. inaug Giss. 1887.
³) Forschungen z. alten Geschichte II S. 278— 279.


