11 P'eloponnesier und Athener gewesen sei, dennoch als einen Teil dieses Krieges auffasse. Diese Auffassung erscheine dem Leser nach der Lektüre von V, 25— 26 gewiss als berechtigt. Aber sie sei weder in jener Zeit die herrschende gewesen, noch sei sie die einzig mögliche. Man müsse also erwarten, dass er gleich im Anfang seines Werkes sein Thema genau bestimme. Statt dessen bezeichne er den Anfang des Krieges erst im Eingang des 2. Buches, das Ende und damit den ganzen Umfang desselben erst in der Mitte des fünften; bis dahin bleibe der Leser über den eigentlichen Gegenstand des Werkes im Unklaren. Diese Mängel an einem Schriftwerk von so kunstreicher Anordnung des Stoffes seien aber ganz unerklärlich bei der Annahme einer einheitlichen Abfassungszeit. Nachdem sich Ullrich mit dieser Abhandlung eine breite Grundlage geschaffen hat, unternimmt er in dem 1846 erschienenen zweiten Programm „Die Entstehung des Thukydideischen Geschichtswerkes“ den Aufbau seiner IHIypothese, dass Thukydides schon nach dem Frieden des Nikias die Geschichte des zehnjährigen Krieges geschrieben habe in der Meinung, der Krieg der Peloponnesier und Athener sei zu onde. Dafür führt er eine Reihe von Argumenten an und macht für seine Ansicht zunächst die grössere Wahrscheinlichkeit geltend, da auch die tiefste politische Voraussicht nach dem Frieden des Nikias unmöglich den Wiederausbruch des Krieges habe erwarten können. Diese allgemeinen Erwägungen sind für die Anhänger der Ullrichschen Hypothese von jeher mit in erster Linie bestimmend gewesen. ¹)
Angesichts dieser Tatsache ist es von Bedeutung, festzustellen, dass das angeführte Wahrscheinlichkeitsargument doch nur für die Annahme sprechen könnte, dass Thukydides nach 421 eine Geschichte des archidamischen Krieges geschrieben habe, eine Annahme, die man selbst vom streng unitarischen Standpunkt aus teilen kann, und dass die Anhänger Ullrichs einen logischen Fehler begehen, wenn sie aus jenem Wahrscheinlichkeitsargument auch die weitergehende Behauptung herleiten, dass dieses nach 421 geschriebene Buch in dem nach 404 entstandenen Gesamtwerk noch in sehr mangelhaft überarbeiteter Gestalt vorliege. Wir könnten also diese allgemeinen Erwägungen der Gegner als für die Entscheidung der Streitfrage völlig unwesentlich ohne weiteres beiseite schieben. Mag Thukydides auch nach dem Nikiasfrieden die Geschichte des zehnjährigen Krieges geschrieben haben, so ist doch die Annahme, dass er nach dem Jahr 404 in die einheitliche Geschichte des ganzen Krieges jene frühere nach ganz anderem Plan und unter ganz anderen Verhältnissen geschriebene Schrift ohne die gründlichste Umarbeitung auf- genommen habe, ohne Zweifel im höchsten Grade unwahrscheinlich. Dasselbe gilt von der zuerst von Cwiklinski) aufgestellten und dann namentlich von Wilamowitz mit Eifer verfochtenen Ansicht, dass auch die Geschichte des sizilischen Feldzuges von Thukydides als besonderes Buch schon vor dem lysandrischen Frieden abgefasst und dann nur mangelhaft überarbeitet worden sei, sowie von der von Breitenbach, Wilamowitz und anderen mehrfach ausgesprochenen Behauptung,³) dass alle 8 Bücher schon während des Krieges geschrieben seien. Allen diesen Behauptungen gegenüber beharren wir auf unserm festen Standpunkt: Sie mögen ursprünglich
¹) Ich verweise z. B. auf A. Schöne, Bursians Jahresbericht III(1876) S. 823 ff., O. Gilbert, Philo- logischer Anzeiger 1878 S. 29 ff. und 93, F. Zimmermann,(uaestiones de tempore quo historiarum libri a Thucydide compositi, quoque editi sint, Diss. inaug. Hal. 1875 S. 12 ff.
¹) Die Entstehung des zweiten Teils des Thukydideischen Geschichtswerkes. Hermes XII(1877) S. 23— 87.
³) Xenophons Hellenica, Weidmannsche Ausgabe, Band I, S. LVIII und 155 ff.; Teubnersche Ausgabe, 2. Auflage(1880), Band 4, Teil 3, S. XXXII Anm. 4; Jahrb. f. kl. Phil. 1873, S. 185.
Auch Wilamowitz lässt an mehreren Stellen seines Aristoteles und Athen die späteren Bücher vor 404 geschrieben sein.„Dass Buch VIII vor der Rückkehr des Thukydides geschrieben ist, betrachte ich als über jeden Zweifel erhaben“, sagt er z. B. I, 107.„Eine recht kühne Behauptung angesichts der ebenso empha- tisch ausgedrückten entgegengesetzten Auffassung Kirchhoffs,“ bemerkt dazu mit Recht E. Meyer, Forschungen z. alten Geschichte II, 271.
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