Aufsatz 
Eduard Gottlieb Ernst Sander. Ein Lebensbild
Entstehung
Einzelbild herunterladen

21

delkugel und einen Bügel zur Anſtellung des Foucault'ſchen Pendelverſuches anfertigen für das phyſik. Cabinet. Für das genannte Cabinet wurden aus den von dem Stadtvorſtande bewilligten Mitteln angeſchafft: Ein Ruhmkorff'ſcher Apparat und ein Satz Geißler'ſcher Röhren. Herr Landtagsabgeordneter St. George I. in Büdesheim ſchenkte für die Lehrerbibliothek:Die Jeſuiten von Theod. Grieſinger und für die Schüler⸗ bibliothek:Durch Wald und Feld von Karl Ruß.

5. Bekanntmachung,

betr. die Aufnahme in die Realschule und deren Berechtigung.

In die ſechſte Klaſſe oder Vorſchule werden Schüler nach zurückgelegtem 7. Le⸗ bensjahr aufgenommen, inſofern ſie ziemlich geläufig leſen und mit großen und kleinen Buchſtaben ſchreiben gelernt haben, außerdem Uebung im Rechnen innerhalb des Zahlen⸗ kreiſes von 1100 beſitzen.

Außer der Vorſchule beſteht die Realſchule jetzt aus ſechs einjährigen Klaſſen. Schüler, welche die oberſte Klaſſe(la) am Ende des Schuljahres mindeſtens mit der dritten Note(g ut) im Betragen und mit ebenderſelben Note(groß) in Fleiß und Fortſchritt verlaſſen, erhalten das Zeugniß behufs der Meldung zum einjährigen freiwilligen Militairdienſt.

Als Normalalter gelten bei der Aufnahme in die verſchiedenen Klaſſen: in die V. Kl. das 10. Lebensjahr, in die IV. das 11. Lebensjahr und ſo fort bis in Ia, wo das zurückgelegte 15. Lebensjahr erforderlich iſt. Möglichſt frühes Eintreten der Schüler iſt ihrer planmäßig durchzuführenden Ausbildung wegen durchaus wünſchenswerth. Zur Aufnahme in die unterſte eigentliche Realklaſſe(V) ſind erforderlich: Geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, ziemliche Rechtſchreibung und Uebung in den vier Grundrechnungsarten, zumal Kenntniß des Einmaleins.

Die Prüfung der neuaufzunehmenden Schüler findet Montag den 13. April, Morgens um 8 Uhr, im Locale der Realſchule im hieſigen Amthauſe ſtatt. Anmeldungen beliebe man vom 8. April an mündlich oder ſchriftlich bei dem unterzeich⸗ neten Director zu machen.

Der Beginn des neuen Schuljahrs iſt auf Dienstag den 14. April, Morgens 8 Uhr feſtgeſetzt, wo zugleich der Uebertritt der vorrückenden Schüler in höhere Klaſſen ſtattfindet.

Das jährliche Schulgeld wird in 2 Raten, in den erſten Wochen des Sommer⸗ und Winterhalbjahres, erhoben und beträgt in der Vorſchule für Einheimiſche 14 fl., für Ortsfremde 21 fl., in den Realklaſſen für Einheimiſche 21 fl., für Auswärtige 35 fl.

Die Großherzogliche Direction der Realſchule zu Bingen. Prof. Dr. Glaſer.

Berichtigung: Auf S. 12, Zeile 7 von unten muß es heißen Stereometrie und ebene TrigonometrieV; ebenſo ſtereometriſche und trigonometriſche Berechnungen.