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Die Aufnahme in eine höhere Abtheilung oder Claſſe iſt bedingt durch die Kenntniß der auf den erſten Blät⸗ tern dieſer Programms bezeichneten, in der nächſtvorhergehenden Abtheilung oder Claſſe durchgenommenen Lehrgegenſtände.
Die Prüfung der neu aufzunehmenden Schüler wird Montag, den 27. Mai, Morgens um 8 Uhr, im Locale der Realſchule im hieſigen Amthauſe abgehalten. Anmeldungen dazu beliebe man vom 21. bis 26. Mai, Vormittags zwiſchen 8— 10 Uhr, in dem Schullocale bei dem Director zu machen.
Die während des Schuljahres täglich abgehaltenen 2 Arbeitsſtunden werden auch während der Mijferie ſ. geſetzt, und zwar vom 6. Mai an täglich von 8— 10 Uhr Morgens.
Am 28. Mai findet die Verſetzung der Schüler in höhere Claſſen und Abtheilungen Suat am 29. Mait⸗
beginnt der Unterricht für das neue Schuljahr.
In der Vorſchule iſt das jährliche Schulgeld für Einheimiſche auf 12 fl., für Ortsfremde orf. 18 fl. feſtge⸗
ſetzt. In den Nealclaſſen beträgt das jährliche Schulgeld für Einheimiſche 18 fl., für Auswärtige 30 fl. Das Schut⸗ geld wird in 2 Hälften in den erſten Wochen des Sommer⸗ und Winterhalbjahres erhoben.—
Großherzogliche Direction der Realſchule zu Bingen: Sander.
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