Aufsatz 
Bemerkungen zum ersten Buche der Satiren des Horaz
Entstehung
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29 Jahren gewesen, während sie viel besser sich für einen Mann von einigen 40 eignet, der bereits eine feste Stellung im Staat und einen grossen Ruf in der Wissenschaft er- langt hat.

Nichts also hindert uns anzunehmen, dass Labeo etwa 6 8 Jahre jünger als Horaz und um die Zeit der Abfassung dieser Satire*) ein Jüngling von einigen 20 Jahren gewesen sei. Steht die Sache so, wird es sich fragen, ob dem ausdrücklichen Zeugniss des Porphyrio: M. Antistius Labeo praetorius iuris etiam peritus memor liber- latis in qua natus erat multa contumueiter adversus Caesarem dixisse et fecisse dicitur: propter quod nunc Horatius adulans Augusto insanum eum divit widersprochen werden darf. Zwar ist ein Irrthum möglich, auch wenn diese unsere beste alte Quelle aus denen schöpfte gui de personis Horatianis scripserunt. Denn da dieser Labeo eine der be- rühmtesten Persönlichkeiten der Augustischen Zeit und zugleich eines der notorischsten Mitglieder der politischen Oppositionspartei war, so lag es gerade in den ersten Jahr- hunderten der Kaiserzeit wo man, wie viele Stellen der Scholien beweisen, den Horaz für einen Anhänger und Schmeichler des Augustus hielt sehr nahe, diesen Ausfall auf einen Labeo so zu deuten. Andrerseits aber bietet sich, obwohl das cognomen bei manchen andern römischen Geschlechtern vorkommt, doch auch kein andrer Labeo dar, mit welchem der Jurist verwechselt sein könnte; und vier Jahre nach der Schlacht von Philippi hat es fast etwas Unnatürliches, dass nicht jedem Leser die berühmten An- tistii Labeones, Vater und Sohn, dabei eingefallen sein sollten, da der Vater eben nach den Grundsätzen der Stoa gelebt hatte und gestorben war und dem Sohne dieselben, wie es scheint, testamentarisch vererbt waren.

Die Juristen haben sich eben so eifrig bemüht, ihren Altmeister von dem Vorwurf derTollheit zu befreien, wie die Philologen, ihren Leibpoeten vor der Anklage der Schmeichelei, der Treulosigkeit gegen die früheren Parteigenossen, der hämischen Ver- leumdung eines Mannes von Geist, Gelehrsamkeit und Charakter zu schützen. Der Eifer ist hier, meine ich, am unrechten Orte gewesen. Vor allem muss man bedenken, dass Labeo damals ein Jüngling, Horaz schon bedeutend reifer war ein Altersver- hältniss, das später mehr verschwand; Horaz tadelte nicht den ausgezeichneten Rechts- gelehrten, sondern den erst eben anfangenden, noch unberühmten Schüler des Trebatius (cf. Dig. J. l.), nicht den festen Widersacher des neuen Fürstenthums, sondern den

*) Dass auch diese nicht genau feststeht, geht uns hier weniger an; auf's Ungefähre in diese Zeit gehört das Gedicht auf jeden Fall.