Aufsatz 
Bemerkungen zum ersten Buche der Satiren des Horaz
Entstehung
Einzelbild herunterladen

4

Sat. I, 3, 25. So lange perbideat für agaßkéxet nicht nachgewiesen ist, werden wir uns mit dem Heindorf'schen Oxymoron begnügen. So auch mit Recht Krüger. 247

Sat. I, 3, 43. Die Annahme der Bedeutung aber wenigstens für at(= wenn auch dies nicht, so doch das) macht nicht bloss den Uebergang künstlich und ge- sucht, sondern schwächt auch die ganze Erörterung sehr. Man sieht keinen Grund, warum H. seinen Wunsch, dass wir die Fehler der Freunde behandeln mögen wie Ver- liebte die Fehler ihrer Liebchen, sofort wieder aufgibt, und statt dessen den anderen, qass wir es damit machen sollten wie zärtliche Väter mit den Gebrechen ihrer Söhnchen, an die Stelle setzt. Vielmehr stehen diese beiden Wünsche al pari; es sind ähnliche Gedanken, deren Verknüpfung nur zum Schaden des Eindrucks der ganzen Deduction eine adversative sein könnte.

In at liegt derselbe Gegensatz zu dem harten Beurtheilen der Freundesfehler, welcher bei dem asyndetischen Illuc praevertamur v. 38(wo indess in dem prae, d. i. lieber, eher, vielmehr eine Verbindung mit dem Vorhergehenden liegt) stattfindet: es ist gewissermassen eine latente Anaphora, wie sie offen ausgesprochen ist Sat. I, 1, 80. 88, in dem doppelten at si.

Heindorf und Fr. Jacob hatten also mit ihrem Ja ganz recht, welches auch pei uns ähnliche Wirkung hat, und Jener verwies sehr passend auf den Ovidischen Anfang eines Heldenbriefes(7) von Medea an Jason:

4t tibi Colchorum, memini, regina vocavi, Ars mea cum peteres ut tibi ferret opem (ähnlich öfter bei Ovid) und auf das betheuernde A⁵α αν der Griechen.

Sat. I, 3, 82. Ueber denTollhäusler Labeo bin ich auch nach Bentley's, Wieland's, Kirchner's u. A. Bemühungen im Zweifel, ob Horaz damit doch nicht den später berühmt gewordenen Gründer der anti-conservativen Juristenschule gemeint haben könne. Wenigstens steht der chronologische Gegenbeweis, den Wieland und Kirchner versucht haben, auf sehr schwachen Füssen. Man schliesst so:

M. Antistius Labeo und C. Ateius Capito, die beiden Häupter rivalisirender Juristen- schulen, die später nach ihren beiderseitigen Schülern Proculianer und Sabinianer be- nannt wurden, waren Zeitgenossen: Dig. I, 2, 2, 47; Tacitus sagt(A. 3, 75)es habe jene Zeit diese beiden Zierden des Civilstandes(pacis decora) zusammen hervorgebracht (gimul tulit). Wann Capito starb, wissen wir eben daher sicher, 22 post Chr., ebenso (aus Inschriften) wann derselbe Consul war, suffectus mit C. Vibius Postumus 5 post