Aufsatz 
Zur Geschichte des Gymnasiums : 1. Beitrag
Entstehung
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Spuren. ³⁷) Wer Monzer's Nachfolger wurde, ist nicht gewiss, vielleicht der 1555 als Collabo- rant erscheinende Latomus. Ein gewisser Seyfried Wesamer, welcher um diese Zeit zweimal um den Collaborantendienst supplicirte, wurde beidemal(4. März und 8. Mai 1550) zurück- gewiesen. ³³) Da Wesamer in seinem ersten Gesuch ausdrücklich um Wiederaustellung als Collaborant, oder um das Visiramt(?), oder um einen förmlichen Abschied bittet und ihm nur letzterer bewilligt wird, so ist anzunehmen, dass er damals, als Sylrius und Monæzer freiwillig abgiengen, seine Entlassung bekam, und wir haben in diesem Umstande einen neuen Beweis, dass die reducirte Barfüsserschule aus 4, nicht aus 3 Classen bestand.

Mit dem Amtsantritt des Cnipius, im Frühjahr 1550, änderte sich also zugleich fast das ganze Lehrerpersonal; nur Joh. Acontius plieb, welcher vermuthlich, ohne grosse Gelehrsamkeit zu besitzen(Sein Name erscheint immer als der letzte und er war nicht Magister), ein tüchtiger und eifriger Lehrer der unteren Classen war, und als solcher noch 22 Jahre lang der Schule nützte. Zwischen ihm und dem Rector unterrichteten während Cnipius' Zeit dessen gleichnamiger Sohn. Johannes Latomus, Hierongmus Zober und der Magister Georg Dimpel; wann und in welcher Ordnung, ob, zugleich oder nach- einander, ob diese allein oder(wie ich glaube) mit noch Anderen, deren Namen wir nicht mehr wissen, darüber lassen uns die spärlichen Nachrichten, die wir besitzen, nicht

auch dass sie ihnen wieder genommen wurde. Hievon scheint am 14. Sept. 1546 ein Beispiel vor- zukommen, wo dem Leonhard Apelius oder 4ppel,dem einen Substituten in der Schulen(es scheint eine Stiftschule gemeint; L. A. war Vicar zu S. Leonhard) seineBehausung genommen und dem Rathsschreiber Jac. Urban gegeben wird.

³²) 1552, 1. Dec. R.-P.:Joan. Knipius Andronicus, Schulmeister zun Barfüssern bittet, dass man ine wie einen Prädicanten Ungelts frei lassen möge; B.-B.Als Magister Joan. Knipius unter- thänigst angesucht und gebeten, ine des Ungelts von Wein und Brot frei zu lassen: soll man uf der Porten erkundigen, was er ungefährlich über Jahr für Wein einlege und verbrauche, und zu nächstem Rathtag wieder anbringen. In den nächsten Sitzungen wird der Sache nicht wieder gedacht; es handelt sich offenbar um Consumtionssteuer. 4

³⁵) 4. März 1550, B.-B.:Als Seifried Wessamer gebeten, inen zu einem Diener in die Bar- füsser Schulen wiederum anzunehmen, oder ob ime das nit vergont werden wollt, ine um seines Vaters trewe Dienst willen des Visir-Amts zu vertrösten etc.: soll man ime sein Bitt füglich abschlagen, und ob er hernach ein Abschied begehren würde, der soll ime mitgetheilt werden. 8. Mai. B.-B.:Als Seifried Wessamer abermals um den Collaborantendienst zu den Barfüssern supplicirt: soll man ime sagen, es lass ein E. Rath die Sach bei jüngst gegebenem Bescheid bleiben, stehe ime aber an andern Orten ein Condition oder Dienst für, so möge er denselben un- verhindert eins Erbarn Raths annehmen. Wie sich dieser Seifried W. zu dem 1549 mehrmals (31. Oct. 5. Nov.) erwähnten Stephan W. verhält, weiss ich nicht; Letzterer studirte damals und suchte um Vermehrung seines Stipendiums an; nachdem Eobaldus ihn geprüft hat, werden ihmvon der von Heringen Stipendio zu den vorbewilligten 20 fl. noch 10 fl. zugeschossen, undda er zum Herrn Micyllo ziehen wollt giebt ihm der Rath ein Empfehlungsschreiben an denselben mit. Ein abermaliger Beleg der noch fortdauernden freundlichen Beziehungen.