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Uebrigens fand damals noch ein zweiter Lehrerwechsel statt. Auch Zacharias Monzer verliess im April oder Mai 1550 die Schule, 3 Wochen vor Ablauf seines Quartaltermins. Wir sehen, dass Just. v. Holæhausen sich desshalb, dass er ihm doch das volle Viertel- jahrsgehalt ausgezahlt hat, am 6. Mai im Rath entschuldigt. ³⁵5) Hieraus und aus dem erwähnten Petitum des Sylvius vom 6. Nov. 1548 ergiebt sich, dass die Einrichtung, den andern Lehrern ihr Gehalt von dem Rector auszahlen zu lassen, entweder nie wirklich bestanden hat oder doch bald wieder aufgegeben ist, und dass vermuthlich Herr Justinian schon 1550 wieder wie vorhin die Schulkasse administrirte. Man irrt sich indessen, wenn man meint, Theobald habe jedem Substituten 80 fl. geben sollen, da diese offenbar für beide bestimmt waren, so dass jeder 40 fl. erhielt. Noch 1561— 63 erhalten sie nur 50 fl. jeder, und dies kann als der Normalgehalt zu jener Zeit angesehen werden, über dessen Missverhältniss zu dem qurchschnittlichen Rectorgehalte(150 fl.) man sich nicht wundern wird, wenn man bedenkt, dass die Unterlehrerstellen nur, wie in den Englischen Colleges, Tutorships für junge unverheirathete Theologen, oder vielmehr Artium liberalium Magistri sein sollten, während allein der Rector ein verheiratheter Mann war. Erst als G. Dimpel aus dem Rectorat wieder in die Collaborantenstellung zurücktrat, änderte sich dieses Verhältniss, und sein Gehalt wurde auf 80— 100 fl. fest- gesetzt. Vermuthlich bezogen die Lehrer ausserdem das Schulgeld, und wenn davon nicht die Rede ist, so mag es daher rühren, dass man diese Einnahme als selbst- verständlich ansah. Dasselbe gilt von der freien Wohnung, welche damals alle Lehrer gehabt zu haben scheinen; ³⁶) auch von Abgabenfreiheit finden sich einzelne
der im R.-P. zweimal, im B.-B. einmal genannte Ortsname Zell oder Celle zu den erwähnten drei Concurrenten verhält, ist nicht recht klar. Entweder erwartete man von dort im April Nachricht über einen der beiden nachher nicht gewählten Bewerber und wurde dann im Anfang Mai dieser Ortsname von dem Rathsschreiber aus Versehen auf den Gewählten, Joh. Cnipius, der aus Worms kam, übertragen; oder es ist das Dörfchen Zell bei Worms gemeint, so dass daraus hervorginge, dass Cnipius damals dort, und nicht mehr in Heppenheim bei Alzey, Pfarrer war. Ueber seinen Aufenthalt in„Heppenheim auf der Wiesen“ siehe Steitz a. a. O.
²⁵) R.-P.„Zacharias. Ist seinethalb anbracht: nachdem er ein Zeitlang bei der Schul gedient, und aber er ungefährlich 3 Wochen vor dem Ziel abgezogen, sei sein Bitt, ime sein Besoldung für voll folgen zu lassen.“ B.-B.:„Als Herr Justinian von Holtzhusen anbracht, wie er dem Collaboranten zun Barfüssern Zachariae, unerwogen dass er etwa 3 Wochen vor dem Ziele abgeschieden sei, sein Besoldung für voll gegeben, in Ansehung dass er sich erboten solches um eines Erbarn Raths wie- derum zu verdienen:— ist dabei gelassen.“— Wir finden Monzer 1564 als Pfarrer in Büdingen (vergl. Anm. 22); am 25. Febr. 1552 hatte er um das Frankf. Bürgerrecht gebeten, vermuthlich heisst das, um dessen Beibehaltung, wie Micyllus, Hirtzwig u. a. Dies liegt auch in den Worten der Bewilligung„soll man ine annemen und halten wie ein andern Burgers Son.“
³⁶) Wenigtens beriefen sie sich darauf bei den Verhandlungen von 1607. Sie mussten sich indess gefallen lassen, dass ihnen die Wohnung in irgend einem städtischen Gebäude angewiesen,


