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gänzlich in's Klare kommen. Der jüngere Cnipius war vielleicht von Anfang an der Gehülfe des Vaters, denn abgesehen davon, dass er schon 1555 in heirathsfähigem Alter gewesen zu sein scheint, ³⁵⁹) finden wir ihn bereits im Frühling 1553 mitsammt dem Vater banausischen Verfolgungen ausgesetzt, welche darauf hindeuten, dass er, wie dieser, eine öffentliche Stellung bekleidete. ⁴⁹) Die Hetzereien aber gegen den jungen Mann ruhten nicht; 1557 beschuldigte man ihn, dass er während des Unterrichts „lächerliche Possen und buhlerische Schwänke“ treibe, 4¹) und als der Vater ihn nach- drücklich gegen diesen Vorwurf in Schutz genommen hatte, benutzte man seine Theilnahme an der Egenolf'schen Druckerei, um das Gerücht auszustreuen, er vernachlässige darüber sein Amt, so dass im Frühjahr 1561 der Rath davon Veranlassung nahm, ihn zu be- urlauben und an seiner Stelle Dimpel mit dem Collaborantendienst zu betrauen. ⁴²) Dies war ein geborener Frankfurter, der auf des Raths Kosten studirt hatte und 1557 Magister geworden war; er scheint ein brauchbarer Lehrer gewesen zu sein, wenn er auch in seiner Jugend mehr verhiess und sich mehr zutraute, als er nachher leistete. ¹⁵)
3⁰) Steitz a. a. O. 214 f. Anm. und 233; er heirathete am 24. August 1557 Barbara, die Tochter des gelehrten Buchdruckers Egenolf und wurde dadurch der Schwager des Frankf. Stadtarztes Dr. Adam Lonicerus, des Verf. des Kräuterbuches.
⁴⁰) 1553, 23. Mai. R.-P.:„Jo. Andronicus contra Peter Schneider(?). Zeigt Andronicus an, Peter sei um Weihnachten seinem Sohn mit gestreckter Wehr nachgangen und gesagt: Ei, dass man einen solchen Bösswicht nit erstechen soll!“ B.-B.:„Als sich Joes. Cnippius Andronicus und sein Schne beklagt, was inen von Peter dem Schreiner begegnet und was er für Trawwort ausge- gossen hab etc.:— soll der Herr Burgermeister bemeldten Peter bescheiden und bevelhen sich dergleichen Handlungen zu enthalten.“ Derselbe Peter Schreiner ist 29. Jan. 1555 in einen schmutzigen Handel verwickelt, welchen die Feinde des Cnipius gegen ihn benutzten: vergl. Steitz, 192, Aum.
4¹) Ebend. 215.— ⁴²) Ebend. 216 f., Lersner II, 2, 110. Siehe auch die folgende Anm.
4³) 1555, 11. Juni. B.-B.„Als Dns. Philippus Melanchthon für Georgen Dimpeln geschrieben und gebeten, deuselben mit einem bessern Stipendio zu versehen:— soll man mit den Pflegern zu S. Catharinen und auch im Casten handeln, dass sie ime Jahrs, noch ein Gulden oder 20(d. h. un- gefähr 20 fl.) zuschiessen.“ Melanchthon würde sich nicht für den jungen Frankfurter interessirt haben, wenn er dessen unwerth gewesen wäre.— 1557, 31. Aug. R.-P.„Georgius Dimpelius supplicat pro ope ad adsequendum gradum Magisterii; dat iam operam litteris Wittenbergae“; B.-B.„Als Georgius Dimpelius geschrieben und begehrt, ime zu vorhabendem Magisterio ein Stewer mitzutheilen: — soll man die Pfleger zu S. Catharinen hinter sich suchen lassen, was sie vor der Zeit dem Arentio (Jac. Dürr, dem nachmaligen Prädicanten, der öfter als Stipendiat in dieser Zeit vorkommt) und anderen zugeschossen haben, und bis Donnerstag wieder anbringen.“— 1561, 20. Febr. bedankt er sich für„die Unterhaltung seiner Studien“ und bietet E. E. R. seine Dienste an, der schon damals resolvirt, man solle„sehen, ob er sich zu einem Collaboranten zu der Barfüsserschulen seiner Ge- legenheit(d. i. Fähigkeit) nach wölle bestellen lassen“; am 25. Febr. berichten die Verordneten, dass sie ihn(für 50 fl. p. a.) bestellt haben, und die Entlassung des jüngeren Cnipius wird beschlossen; am 27. Febr. schlägt man dem älteren seine Fürbitte für den Sohn ab.— All dies sieht aus wie


