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Neue Anſicht über das Grabmal.
Es bleibt uns jetzt noch eine Hauptfrage übrig, die man eigentlich vor allen Nebenfragen hätte aufwerfen und beantworten ſollen: ob nämlich dieſes Denkmal, wie man allgemein geglaubt hat, auch wirklich Wilhelm III. angehöre? Für dieſen Glauben ſpricht nur das Küſterſchriftchen, welches ſchon wegen ſeiner mehrfachen Fehler und der ganzen Art ſeiner Entſtehung keine hiſtoriſche Sicherheit gewähren kann. Gegen jene Anſicht ſtreiten dagegen mehrere gewichtige Gründe..
Erſtens ſtellt das Monument ſelbſt nicht das Bild eines Jünglings, ſondern eines abgezehrten Mannes von höherem Alter dar.
Zweitens hat man in dem darunterſtehenden Sarge nicht die geringſte Spur eines Leichnams gefunden; ein Umſtand, welcher bei Wilhelm III. ganz unerklärlich ſeyn würde. Denn welches Hinderniß hätte wohl die Angehörigen dieſes Fürſten mitten im kalten Februar nöthigen können, ſtatt des durch gewaltſamen Sturz ohne auflöſende Krankheit entſeelten Körpers einen leeren Sarg nach dem nur zwei Stunden entfernten Marburg zu bringen, wo gewiß Tauſende von Menſchen mit Sehnſucht darauf warteten, den letzten Sprößling ihrer ſo plötzlich und unerwartet erloſchenen Fürſtenlinie zum letzten Male zu ſehen, und von dem freundlichen Jüngling Abſchied zu nehmen, der vor ihren Augen emporgewachſen war?
Drittens iſt auch ſchon ein reiches und ſchönes Denkmal für Wilhelm III. vorhanden, nämlich eine ſehr große, an der ſüdlichen Wand des Chors ſtehende Stein⸗ platte, welche zu beiden Seiten dünne vergoldete Halbſäulen hat, die etwas vorſpringen. In der Mitte erblickt man das vereinigte Wappen von Heſſen, Nidda, Ziegenhain, Dietz und Katzenelnbogen*) ſehr kunſtreich in Bronze gegoſſen. Rechts davon ſehen wir die Wappen der mit Heſſen erbverbrüderten Häuſer Sachſen und Brandenburg, links die Stammwappen ſeiner Mutter von Katzenelnbogen und Würtemberg. Ringsum laufen breite Leiſten mit folgender Inſchrift:
5 Die beiden letzten Grafſchaften hatte Wilhelm's Vater 21 Jahre früher durch Erbſchafte erworben (v. Nommel's Geſch. v. Heſſen B. III, S. 68).


