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Stände des Reichs und deren Repräſentanten zu Berathungen allein oder gemeinſchaftlich mit Staats⸗ Dienern zugezogen werden, Erſteres in verfaſſungsmäßig gebildeten Ständiſchen Verſammlungen, Letzteres in den untergeordneten Behörden des Staats. Die Ausbildung der Nation wird ſo befördert, Gemeingeiſt erweckt und die ganze Geſchäftspflege einfacher, kräftiger und weniger koſtbar ¹)“.
In dieſem Sinne ſpricht er ſich dem Könige gegenüber aus²); gleich bei ſeinem Eintritt ins Miniſterium erbittet er ſich vom Könige die Genehmigung von vier leitenden Grundſätzen, darunter Nr. 3„Zuziehung berathender wiſſenſchaftlich-⸗techniſcher Deputationen“ und Nr. 4„Bildung ſtändiſcher Elemente mit zweckmäßiger Theilnahme und Einwirkung auf die Verwaltung“ ³).
Dieſe Anſichten waren aber nicht etwa erſt von Schön eingegeben und vorübergehend bei Stein hervorgerufen durch die Anregung der Königsberger Kreiſe, ſondern ſie waren die Frucht reicher Er⸗ fahrung und das Ergebnis innerſter Überzeugung. Dies ſehen wir aus dem Aufſatz, den Stein im Juni 1807 in Naſſau verfaßte, alſo zu einer Zeit, wo er mit dem preußiſchen Staat in gar keiner Berührung ſtand, und wo er jener Einwirkung noch gar nicht ausgeſetzt geweſen war. Dort ſchreibt er, nachdem er angeführt hat, was d'Ivernois zu Gunſten der Stände ſagt):„Auch meine Dienſt⸗ erfahrung überzeugt mich innig und lebhaft von der Vortrefflichkeit zweckmäßig gebildeter Stände, und ich ſehe ſie als ein kräftiges Mittel an, die Regierung durch die Kenntniſſe, und das Anſehen aller gebildeten Klaſſen zu verſtärken, ſie alle durch Überzeugung, Theilnahme und Mitwirkung bei den Nationalangelegenheiten an den Staat zu knüpfen, den Kräften der Nation eine freie Thätigkeit und eine Richtung auf das Gemeinnützige zu geben ꝛc. Hat man ſich“, ſo fährt er weiter unten fort,„von dieſer Wahrheit überzeugt, daß die Theilnahme der Eigenthümer an der Provinzialverwaltung von den wohlthätigen Folgen ſey“ ꝛc.; er meint alſo Provinzial⸗, nicht Reichsſtände.
An einer andern Stelle) ſagt er:„Auf den Crayßtagen erſcheinen daher die adlige Gutsbeſitzer und Deputirte, ſo aus den übrigen ſtädtiſchen und bürgerlichen Cummunitäten gewählt ſind; wahlfähig zu denen Stellen von Landtags⸗Deputirten ſind aber nur Beſitzer eines Eigenthums, ſo eine bedeutende ſchuldenfreie Rente einträgt“ ⁵⁶). Landtagsdeputierte nennt er hier die Vertreter, welche die verſchiedenen Kreiſe der Provinz ſchicken, und die ſich zu einem Provinziallandtag vereinigen. Wichtig und ſehr er⸗ wähnenswert iſt, daß von den eingereichten Plänen, von denen bei dieſer Gelegenheit das Teſtament ſpricht, der einzige, der bis jetzt bekannt geworden iſt(er rührt von Vincke, dem Nachfolger Steins in Weſtfalen her), ganz in dem Sinne von Steins Anſichten über dieſe Frage gehalten iſt. Auch hier wird Landbeſitz als Grundlage des Repräſentationsſyſtems gefordert, da dies der altgermaniſchen Sitte und den uns vererbten Anſchauungen entſprechend ſei, auch hier werden Generalſtände verworfen unn naeereollatäge für jede der damaligen ſechs Provinzen als das allein für Preußen paſſende
ingeſtellt*).
Wie merkwürdig alſo, nach Steins Überzeugung ſind Generalſtände für Preußen unpraktiſch und verwerflich, und doch hätte er die Schrift unterzeichnet, die behauptet, von der Annahme oder Ver⸗ werfung derſelben hänge Wohl und Wehe des preußiſchen Staates ab; er hält die Zuziehung talent⸗ voller Männer zu den Regierungsgeſchäften für eine der wichtigſten und vornehmſten Reformen, und doch hätte er ſie in dem Reformenindex, dem politiſchen Teſtament, mit keiner Silbe erwähnt!.
Wie ſchon oben geſagt, bietet auch die Stelle des Teſtaments, die von der Verbeſſerung des Adels handelt, Anlaß zu Zweifel, ob Steins Anſicht darüber mit der Schönſchen übereinſtimmt. Ob⸗ wohl die Darſtellung des Teſtaments den Plan Schöns nicht klar erkennen läßt, obwohl ſich alles Mögliche herausleſen läßt, z. B. die Aufhebung des Adels überhaupt— was auch nach Schöns eignen Worten von andern geſchehen iſt, wie eine Stelle aus dem ſchon oft erwähnten Briefe an den König beweiſt:„ſo hat man die Vernichtung des Adels darin geſucht“—, ſo wollen wir mit ihm annehmen, ſeine Anſicht ging dahin:„Einer aus jeder jetzigen adligen Familie bleibe Edelmann“ ⁵).
Leider ſind die Akten über die Reformation des Adels nicht erhalten oder doch wenigſtens bis
¹) Pertz, Steins Leben. B. II. S. 690.— ²) Vergl. die Denkſchrift: Steins Bericht über die oberſte Lei⸗ tung der Geſchäfte. Memel, 23. November 1807. Pertz, Steins Leben. B. II. S. 646 und folgende.— ³) Pertz, Steins Leben. B. II. S. 39.— ⁴) Vergl. Pertz, Steins Leben. B. I. S. 427 und folgende.— ⁶) Vergl. Pertz, Leben Steins. B. I S. 430.— ¹⁶) Im Konzept ſteht:„Rente von 300 Thaler“, wie wir durch Pertz B. I. Anmerk. 71. S. 472 erfahren.—) Vergl. Seeley, Life and Time of Stein. Vol II. S. 291.— ⁶) Zu Schutz und Trutz. S. 270.


