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Unwahr iſt die Behauptung Schöns, das Teſtament habe tagelang bei Stein gelegen, weil er den Mut nicht hatte, es zu unterſchreiben, unwahr iſt, daß Schön ihn dazu gedrängt habe, oder gar, daß er ihm das Ehrenwort abgenommen habe. Iſt es ſchon unwahrſcheinlich, daß der Untergebene ſich herausnimmt, ſeinen Vorgeſetzten— denn dies war damals Stein Schön gegenüber— zu einem Schritte zu drängen, ſo iſt es geradezu unglaublich, daß der fünfunddreißigjährige Schön dem einundfünfzig⸗ jährigen Stein das Ehrenwort abgenommen habe. Ganz außer jeden Zweifel kommen wir aber, wenn wir das Tagebuch Schöns aus jener Zeit befragen. Daraus erfahren wir, daß Schön vom 30. No⸗ vember bis 5. December täglich mit Stein zuſammentraf; aber nirgends finden wir ein Wort vom Teſtament, nirgends einen Wink, daß er mit ihm um die Unterſchrift gerungen habe; war dieſer Vor⸗ gang nicht wichtig genug, um aufgezeichnet zu werden! Er notiert doch ſonſt jede Kleinigkeit! Dagegen ſtoßen wir überall auf Worte der Achtung und Verehrung, welche beweiſen, daß er mit Stein in beſtem Einvernehmen ſtand, daß er in tiefer Trauer dem Scheidenden nachſah, wie ein Schüler dem geliebten Lehrer und Meiſter.
Unwahr iſt ferner der Bericht Schöns, daß Stein das Teſtament nach ſeiner Abreiſe habe herumſchicken laſſen, daß es ſich ſchnell verbreitet und überall Bewunderung erregt habe. Dagegen ſpricht die Thatſache, daß ſich das Teſtament allein in den Papieren Schöns vorgefunden hat, kein Brief, kein Schriftſtück, viel weniger ein öffentliches Blatt aus jener Zeit thut ſeiner Erwähnung, ja ſelbſt in Schöns Tagebuch ſuchen wir vergeblich nach Bemerkungen über das Schickſal des Teſtaments. Was wäre natürlicher geweſen bei der großen Hoffnung, die Schön auf das Teſtament geſetzt haben will, als daß er ſeiner Aufnahme die größte Aufmerkſamkeit ſchenkte, daß er jede Außerung darüber in ſeinem Tagebuche aufzeichnete; was wäre natürlicher, als daß er in ſeinem Briefe an Stein dieſem genau darüber Meldung macht, und die Antwort Steins vom 26. Dezember 1808¹) zeigt, daß kein Wort davon darin enthalten war. Stein konnte ja das Teſtament nicht herumſchicken laſſen, da ja die Körperſchaft, an die es gerichtet war, nicht beſtand. Die Verordnung vom 24. November 1808, welche den Staatsrat anordnete,„ward ja nicht bekannt gemacht, und bald, als man in neſſntlichen Stücken von ihr abwich, ſo geheim gehalten, daß ſie bishero nur wenigen bekannt iſt“ ²). Eine der erſten Handlungen des Miniſteriums Dohna⸗Altenſtein war, daß es die Beſtimmung, wonach der Staats⸗ rat in Thätigkeit treten ſollte, abänderte, ja daß es ſogar das Generaldepartement und die General⸗ konferenz, Einrichtungen, die interimiſtiſch zum Erſatz für den künftigen Staatsrat von Stein ein⸗ geführt worden waren, abſchaffte. Daraus läßt ſich auch der Widerſpruch in den verſchiedenen Angaben über die Adreſſe des Teſtaments erklären. Konzept und Reinſchrift lauten:„An den Staatsrath“; Schön nennt einmal(2. Selbſtb.) die männlichen Mitglieder der königlichen Familie und den Staats⸗ rat, das andere Mal(1. Selbſtb.) die damaligen Mitglieder des Conſeils um den König und die königlichen Prinzen. Pertz ſagt):„Dieſes Abſchiedsſchreiben ward durch Schön den oberſten Beamten der Verwaltung zugeſandt“; das Oppoſitionsblatt nennt als Adreſſe„die oberſten Behörden der Preußiſchen Monarchie“, endlich Klewitz„die Mitglieder des Generaldepartements“.
Von einer Verbreitung über das Miniſterium hinaus unter den Kreiſen der Bevölkerung kann nicht die Rede ſein. Ein ſolches Schriftſtück würde ein lebhaftes Aufſehen allenthalben hervorgerufen haben, die Tagespreſſe jener Zeit würde ſich unzweifelhaft eingehend damit beſchäftigt haben; wir wiſſen aber ſchon, kein Brief, kein Tagebuch eines unbeteiligten Dritten, keine Zeitung jener Tage thut ſeiner Erwähnung; wir wiſſen ferner, das Teſtament blieb in weiteren Kreiſen unbekannt, bis es im Jahre 1817 von unbekannter Hand, wahrſcheinlich von einem Freunde Schöns, veröffentlicht wurde. Auch damals ſcheint die Veröffentlichung keinen großen Eindruck gemacht zu haben(vielleicht wegen der un⸗ bedeutenden Stellung des Oppoſitionsblattes), erſt in den vierziger Jahren, als nach der Thronbeſteigung Friedrich Wilhelms IV. die Ständefrage mehr in den Vordergrund trat, wurde das Teſtament Steins allgemein bekannt und lebhaft erörtert. Als Beweis dafür haben wir eine Außerung Schöns in einem Briefe vom 2. Mai 1847, in welchem er an Gervinus ſchreibt*):„Das politiſche Teſtament von 1808 fängt erſt jetzt, nach beinah 40 Jahren, an, in einzelnen Theilen im Volk Leben zu bekommen“. Das
¹) Aus den Papieren Schöns. B. II. S. 67.— ³) Pertz, Das Leben Steins. B. II. S. 290.— ³) Pertz, Das Leben Steins. B. II. S. 314.— ⁴) Vergl. Schön. B. II. S. 312.


