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Punkt der Celebrität, welche als Folge davon für Stein hervorgehen müſſe“, bedeutend hervorhob, den Plan nur ſehr bedingt, weil„ihm die inneren Angelegenheiten wenig am Herzen lagen“ ¹), weil er„zu dem Bilde des Staats, wie er werden ſollte, nur Elemente von Ariſtokratie, abſoluter Monarchie, und Demokratie hatte, welche nebeneinander in ſeinem Kopfe brauſeten“ ²), er geſtattete aber die Konzipierung des Teſtaments, ſagte nach der Vorleſung des Konzepts nicht Ja, nicht Nein, iſt aber heimtückiſch ge⸗ nug, hinter dem Rücken Schöns von Stägemann„aus den Materialien ſeines Entwurfs“ ³) eine Proklamation an das Volk anfertigen zu laſſen, die der König veröffentlichen ſollte, die aber Schön nie gebilligt haben würde, denn es war„fundamentloſes Halbmachwerk“ ¹).
Hier haben wir genau wieder denſelben Widerſinn wie oben. Man macht Stein den Vor⸗ ſchlag einer„Publikation an das Volk“, er billigt ſie nicht, geht aber hin, läßt ſich die„Proklamation an das Volk“ anfertigen und dringt, wie wir wiſſen, beim König aufs energiſchſte darauf, daß ſie durch die Geiſtlichkeit allem Volke bekannt gemacht werde, das heißt doch gewiß darauf hinwirken, daß dem⸗ ſelben die Errungenſchaften und die angeſtrebten Verbeſſerungen lebhaft vor die Augen treten, da war ja der Damm aufgerichtet, an dem die Wogen der drohenden Reaktion abprallen konnten. Und Schön— mißbilligt entſchieden dieſes Vorhaben, nicht etwa, weil es von dem Könige ausgehen ſollte— davon iſt nirgends ein Wort zu finden—, ſondern aus Entrüſtung, daß man ſein ideenreiches Geiſtes⸗ produkt zu einem fundamentloſen Halbmachwerk verunziert hat. Nun wie es ſich mit dem fundament⸗ loſen Halbmachwerk verhält, haben wir ja ſchon geſehen; man leſe es nur, und man wird ſtaunen, wie kräftig und wohl fundamentiert es iſt, man wird doppelt ſtaunen, wenn man erfährt, daß ſogar Schön es einer eingehenden Beachtung für wert hielt.
Schön erzählt in der zweiten Selbſtbiographie:„Stein wollte abreiſen, zu Aufſtellung dieſes politiſchen Teſtaments war wenig Zeit. Was niedergeſchrieben werden ſollte, war mir klar, aber zum Ordnen war wenig Zeit.“ Wie ſtimmt dies mit ſeiner andern Behauptung, die Proklamation ſei ſeinem Entwurf entnommen! Die Proklamation wurde nach Steins Angabe von Profeſſor Süvern?)— nicht von Stägemann, wie Schön behauptet— verfaßt und zum erſtenmal ſchon am 12. Oktober dem König zur Unterſchrift vorgelegt, Stein iſt aber erſt am 5. Dezember von Königsberg abgereiſt, da lagen ja zwei Monate dazwiſchen; mehr noch, die Proklamation iſt nichts anderes als eine nur wenig veränderte Faſſung des Artikels, der am 26. September mit königlicher Genehmigung in der Königsberger und Hamburger Zeitung veröffentlicht worden war. Der Beweis dafür iſt nicht ſchwer zu erbringen; man braucht nur beide Schriftſtücke miteinander zu vergleichen.
Der Artikel handelt zunächſt von der Aufhebung der Erbunterhänigkeit, von der Verleihung von Grundeigentum an die Domänenbauern, von der Förderung des Gewerbfleißes durch Aufhebung des Zunftzwangs und von der Wiederherſtellung des freien Umlaufs der Kapitalien, ebenſo mit ge⸗ ringen Veränderungen die Proklamation. Dann folgen die Reformen im Militär, Aufhebung aus⸗ ſchließlicher Standesanſprüche, allgemeine Wehrpflicht, ſchonendes Strafſyſtem bei der Armee, die Ver⸗ beſſerung in der Civilverwaltung, die vereinfachte Geſchäftsführung.
In der Proklamation ſind dieſe Punkte aber in ganz gleicher Anordnung mehr ans Ende geſtellt. In dem Artikel iſt ferner die Rede von der Vervollkommnung des Repräſentativ⸗Syſtems, wiſſenſchaftlich techniſche Deputationen ſollten den Verwaltungsbehörden beigegeben werden— desgleichen in der Proklamation. Der Artikel weiſt auf die Städtereform hin, auf die Befreiung der Magiſtrate von der Vormundſchaft der Kammern— genau dasſelbe thut die Proklamation. Es folgt in beiden der Hinweis auf die bevorſtehende Aufhebung der Patrimonialjurisdiktion.(In der Proklamation folgen jetzt die Artikel über Militär⸗ und innere Staatsverwaltung, die, wie wir geſehen haben, der Artikel weiter oben bringt.) Endlich handeln beide am Schluß von der Reform der Geiſtlichkeit, des Gottesdienſtes und von den Verbeſſerungen im Schulweſen. Wir glauben, daß kein Zweifel darüber beſtehen kann, daß beide Schriftſtücke nicht unabhängig voneinander entſtanden ſind. Es iſt aber eben ſo ſicher, indirekt beſtätigt es Schön ja ſelbſt, daß im September Schön noch nicht an die Abfaſſung des Teſtaments dachte.
¹) Zu Schutz und Trutz. S. 270.— 2 Beiträge und Nachträge ꝛc. S. 60.— ³⁹) Zu Schutz und Trutz. S. 270.— ⁴) Zu Schutz und Trutz. S. 270.— ⁵) Vergl. Pertz. B. II. S. 247.


