Aufsatz 
Steins Rücktritt aus dem preußischen Ministerium : und das sogenannte politische Testament / von Heil
Entstehung
Einzelbild herunterladen

12

Vorteile lebhaft vor Augen zu führen, um es zu beſtimmen, gegen die Entziehung derſelben lebhaft zu opponieren, und um ſo der drohenden Reaktion einen Damm entgegenzuſetzen. Dies wollten Rhediger und Steins Freunde mit der Kundgebung bezwecken, denn Schön ſagt in der zweiten Selbſtbiographie ausdrücklich:Da hatte Rhediger mit mir den Gedanken, unſer Handeln und unſre Pläne für die Zu⸗ kunft, vom Tilſiter Frieden ab, bis zu Steins Abgange, der Welt vorzulegen, und 1854 ſchreibt er:Rhediger war über die Kabalen bei Steins Abgang empört, und um, wie er ſagte, den großen Gedanken zu retten, müſſe er ins Volk geworfen, und eine Publikation deshalb erlaſſen werden. Mich ergriff dieſer Gedanke ꝛc. Kurz, er ſetzt ſich hin und verfaßt das politiſche Teſtament für den Staatsrat. Für den Staatsrat? wird jeder Unbefangene fragen; was hat denn der Staatsrat mit dem Volke zu ſchaffen? Wie kommt denn auf einmal der Staatsrat ins Spiel? Wer iſt der Staatsrat?

Und doch iſt dem ſo, das Werk Schöns iſt an den Staatsrat gerichtet; nicht allein trägt das uns erhaltene Konzept und die inZu Schutz und Trutz veröffentlichte Reinſchrift dieſe Adreſſe, ſondern in dem Schriftſtücke ſelbſt werden die Herren des Staatsrats öfters angeredet; mit welcher Logik freilich Herr Schön behauptet, durch ſein Werk den Vorſchlag Rhedigers und der Anhänger Steins zur Aus⸗ führung gebracht zu haben, iſt uns unverſtändlich, ebenſo wie die Art und Weiſe, dadurch den Reaktions⸗ gelüſten künftiger Miniſter einen Damm entgegenzuſetzen. Es iſt doch nicht anzunehmen, daß ein Miniſter dadurch weniger geneigt iſt, ein ihm ſudlic erſcheinendes Geſetz aufzuheben, daß es ihm noch einmal lebhaft vor die Augen geführt wird. Ebenſo wenig wird er ſich durch den Gedanken hindern laſſen, der König, die königlichen Prinzen und die Mitglieder der Generalkonferenz ¹) ſind auf ähnliche Weiſe bedacht worden. Sie alle erfahren ja darin nichts Neues, ſie alle können ja, wenn ſie wollen, aus den Spezialplänen, auf die ſich das Teſtament öfters bezieht, weit mehr als aus dieſem erfahren; es war ferner durchaus nicht zu erwarten, daß die Mitglieder der Generalkonferenz etwaigen Rückwärtsbeſtrebungen beſonders entgegen ſein würden, ihnen haben ja die Reformen keine Vorteile gebracht, ſondern im Gegenteil, ſie gehörten teilweiſe dem hohen Adel an, deſſen Rechte durch jene beſchränkt wurden. Es iſt ferner klar, daß Schön unmöglich glauben konnte, der Kundgebung auf dieſe Weiſe eine ſchnelle Verbreitung zu verſchaffen; ſelbſt wenn man zugibt, daß durch die Über⸗ reichung der Denkſchrift an die Mitglieder der Generalkonferenz in kurzer Zeit die ganze Körperſchaft der miniſteriellen Kanzlei davon Kunde erhielt, ſo iſt doch eine Verbreitung darüber hinaus nicht an⸗ zunehmen; denn die Erfahrung lehrt, daß man von Denkſchriften, die in Regierungskreiſen lebhafte Erörterungen herbeiführten, erſt nach Jahrzehnten in der Offentlichkeit Kunde erhielt. Es muß aber in Anbetracht dieſer Verhältniſſe ſehr auffallend erſcheinen, daß ſich Rhediger und Steins Freunde, die ja doch einen appel au peuple geplant hatten, ſo ſchnell wandten und ſich zu dem Schönſchen Teſta⸗ ment bekannten.

Wir finden wenigſtens nirgends bei Schön eine Spur von einem Widerſpruch jener Kreiſe, ſo beſtimmt und gewiß man ihn auch hätte erwarten ſollen; oder ſollte vielleicht Schön in dieſem Punkte manches verſchwiegen haben? Sollten etwa nicht gleich im Anfange zwei Vorſchläge vorgelegen haben, der Schönſche, in einer Kundgebung an den künftigen Staatsrat gipfelnd, und der von Rhediger und Genoſſen, die einen Erlaß ans Volk planten, der in der Proklamation ſeinen Ausdruck fand, aber wegen fehlender königlicher Genehmigung nicht zur Ausführung kam? Sollten ſie ſich vielleicht deshalb ſo leicht beruhigt haben?

3) Wie nahm Stein dieſen Plan auf, und iſt es wahr, daß er aus Schöns Entwurf die Proklamation ausarbeiten ließ?

Nach Schöns Darſtellung beabſichtigten er und ſeine Freunde anfangs, die Kundgebung unter ihrem eignen Namen in die Welt gehen zu laſſen; aber da eine Firma nötig war, welche der Sache Anſehen verſchaffen konnte, da man ferner Stein an dem Ruhm eines ſolchen Schrittes teilnehmen laſſen wollte, erſuchte man ihn, ſeinen Namen dazu herzugeben. Stein billigte, obwohl Schönden

¹) Für die Mitglieder dieſer Vereinigung muß das Teſtament beſtimmt geweſen ſein, denn ein Staatsrat exiſtierte nicht, dieſer war zwar durch das Geſetz vom 24. Novbr. 1808 geſchaffen, iſt jedoch nie in Thätigkeit geſetzt worden; übrigens hat auch Schön gemerkt, daß ſein Werk unter der Adreſſe:An den Staatsrat unbeſtellbar war; denn in der I. Selbſtbiographie ſchreibt er, daß er beabſichtigte, das Teſtamentden damaligen Mitgliedern des Con⸗ ſeils um den König und den Königlichen Prinzen mitzuteilen..

3