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ſtändig abging. Daher(dies iſt der logiſche Gedankengang Schöns) iſt auch das Werk, das die großen Ideen jener Zeit in hervorragender Weiſe zum Ausdruck bringt, das Werk, das Stein den Ruhm eines großen Mannes eintrug, nicht Stein als Verdienſt anzurechnen, ſondern Schön, der in dieſem „ſeinem lieben Kinde“ ¹) ſeine«confessio fidei» ²) niedergelegt hat. Er betrachtet es als das größte Werk jener Zeit, es vermochte ja am längſten die Aufmerkſamkeit der Nachwelt auf ſich zu lenken, wie empörend alſo ſtatt ſich ſelbſt einen andern preiſen zu hören, der an keiner That jener Zeit weniger Anteil hatte als gerade an dieſer!
In der That, niemals hat Schön mehr aus innerſter Überzeugung geſprochen als hier, nie⸗ mals hat er mit mehr Recht behauptet, Steins Name gebühre ihm; denn, ſobald man mit ihm der Anſicht iſt, daß Steins Ruhm oder beſſer geſagt Berühmtheit auf das politiſche Teſtament gegründet iſt, ſobald man zugeſteht, daß die großen Ideen jener Zeit in dieſer Schrift in hervorragender Weiſe zum Ausdruck gelangt ſind, muß man auch zugeben, daß das Urteil der Mit- und Nachwelt über Stein falſch iſt, daß die Geſchichte ſeither einen Mann irrtümlich gefeiert hat; denn das politiſche Teſtament iſt Schöns Werk, enthält, wie wir in der Folge ſehen werden, zum Teil individuell Achünſche Gedanken und Vorſchläge, jedenfalls aber iſt es ohne jede direkte Beeinfluſſung Steins entſtanden.
Wenn man die Urteile bedeutender Hiſtoriker über das Teſtament lieſt(Seeley ſagt z. B.: «What is the Testament? is it an eloquent political pamphlet full of reasonings worthy of a Burke or a Montesquieu» ³) und er fährt in einer Weiſe fort, daß kein Zweifel darüber herrſchen kann, daß er es als ein ſolches anſieht), wenn man ſieht, welchen Wert die Verehrer Steins auf ſeine Autor⸗ ſchaft dieſes Werkes legen, und mit welchem Aufwand von Witz und Galle die Gegenpartei zu beweiſen ſucht, daß Schön allein eines ſolchen Werkes fähig geweſen ſei, ſo könnte man glauben, daß wirklich Steins Größe mehr oder weniger durch dieſe Schrift bedingt ſei, oder doch wenigſtens, daß ſie, was Gedanken und Darſtellung anbelangt, als ein Meiſterwerk erſten Ranges angeſehen werden müſſe.
Die Behauptung dagegen dürfte kaum zu weit gehen, daß in den Augen jedes unbefangenen Kritikers Stein nichts verliert, wenn er das politiſche Teſtament nicht verfaßt, wenn er ihm durch die Unterſchrift nicht ſeine Firma geliehen hätte; denn es enthält bis auf wenige Punkte nichts, für das Stein nicht bei jeder Gelegenheit eingetreten wäre, das er nicht in andern Schriften klar und deutlich niedergelegt hätte; was aber die Darſtellung anbelangt, ſo kann ſie wohl kaum als eine meiſterhafte gelten. Der Verfaſſer des Teſtaments tritt uns gegenüber als ein Mann, der ein allzugroßer Freund von Ideen oder beſſer geſagt von Phraſen iſt, der in ſeinem Pathos gar oft mehr ſchöne Worte als klare, beſtimmte Gedanken äußert und wichtige Thatſachen, denen eine nähere Ausführung ſehr zu ſtatten käme, nur ſtreift, um auf Kleinigkeiten ſeine ganze Beredſamkeit zu verſchwenden. Klarer kann der Unterſchied zwiſchen der Denk⸗ und Schreibweiſe Schöns und Steins nicht gekennzeichnet werden als durch eine Gegenüberſtellung des politiſchen Teſtaments und der Proklamation, die Stein bei ſeinem Rücktritt dem Könige vorſchlug.
Gleich am Anfange, wo von dem Zweck der Reformen die Rede iſt, ſpricht das Teſtament von der„Disharmonie, dem Kampf der Stände“, der das Volk unglücklich machte(das Volk hat im Jahre 1808 wohl kaum als Grund ſeines Unglücks jenen Kampf erkannt, der gar nicht ſtattgefunden hat), und bezeichnet als Ziel der Staatskunſt, durch Reformen zu bewirken,„daß ein jeder im Volke ſeine Kräfte frei in moraliſcher Richtung entwickeln könne und auf ſolche Weiſe das Volk zu nötigen, König und Vaterland dergeſtalt zu lieben, daß es Gut und Leben ihnen gern zum Opfer bringe“ ¹), oder ſo⸗ gar, wie es in Schöns Konzept heißt,„daß es den Verluſt von Gut und Leben für das Vaterland für einen Gewinn halte“ ⁵).
Die Proklamation dagegen will die Wunden, die der Krieg dem Wohlſtande geſchlagen hat, heilen, das Volk beglücken und in den Stand ſetzen, ungehindert und frei, obgleich in geſetzlicher Ord⸗ nung, thun zu können alles, was ſeine Wohlfahrt gründet und fördert, damit es, von Liebe und Dank durchdrungen, dem Staat innig ſich anſchließe, welcher dies Glück ihm gewährt und ſichert.
¹) Aus den Papieren Schöns. B. III. S. 229.— ²) Aus den Papieren Schöns. B. III. S. 229.— ³) Seeley. Life and Times of Stein. B. II. S. 301.— ¹) Vergl. Anlage 1.— ⁵⁸) Vergl. Anlage 1.


